Alkoholisierte Mutter eskaliert am Hauptbahnhof: Jugendamt nimmt ihr die Kinder weg
Halle (Saale) - Eine aggressive und alkoholisierte Mutter hielt am Sonntagabend die Bundespolizei in Halle auf Trapp. Am Ende wurden ihre Kinder vom Jugendamt mitgenommen.
Alles in Kürze
- Alkoholisierte Mutter eskaliert am Hauptbahnhof in Halle.
- Mutter schreit, schubst und schlägt ihre Kinder.
- Bundespolizei wird gerufen und muss eingreifen.
- Jugendamt nimmt die beiden Mädchen in Obhut.
- Eltern erhalten Strafanzeigen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.

Gegen 21.50 Uhr wurden die Bundespolizisten zu Bahngleis sieben gerufen. Ein Bahnmitarbeiter hatte Unterstützung angefordert.
Vor Ort fanden die Beamten eine Familie, bestehend aus den Eltern, zwei Kindern (beides Mädchen) und einer Großmutter, vor. Die Mutter war stark alkoholisiert und aggressiv und soll laut einem Polizeisprecher ihre Kinder angeschrien, geschubst und geschlagen haben.
Bei einer Fahrkartenkontrolle hatte sich die Frau ebenfalls aggressiv verhalten. Deswegen verwies der Bahnmitarbeiter die ukrainische Familie des Zuges. Die 34-jährige Frau soll sich dagegen lautstark gewehrt haben und die Sicherheitsmitarbeiter der Bahn angegriffen haben.
Auch die Bundespolizisten wurden angegriffen. Die 34-Jährige schleuderte ihre Taschen in Richtung der Köpfe der Einsatzkräfte. Den Beamten blieb keine andere Wahl, als sie zu Boden zu bringen und zu fixieren.
Die Polizei alarmiert das Jugendamt
Der 45-jährige Partner der Frau wollte ihr helfen und schubste dabei die 59-jährige Großmutter, die stürzte und sich verletzte. Der Rettungsdienst musste kommen.
Da die Frau einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte, wurden alle auf die Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Dort informierten die Beamten aufgrund der Gesamtumstände das Jugendamt. Eine Mitarbeiterin kam umgehend und nahm die beiden Mädchen in Obhut.
Die Eltern erhielten mehrere Strafanzeigen wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Hausfriedensbruch, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa