Harz schränkt Wasserentnahme ein: Hohes Bußgeld bei Verstößen
Harz - Die Entnahme aus Oberflächengewässern und teilweise dem Grundwasser wird ab dem morgigen Dienstag untersagt, so der Landkreis Harz.
Alles in Kürze
- Harz schränkt Wasserentnahme ein
- Hohe Bußgelder bei Verstößen drohen
- Verbot gilt ab Dienstag bis 30. September
- Niedrige Wasserstände in Gewässern wie Bode und Selke
- Bußgeld bis zu 50.000 Euro für illegale Entnahme

Die Verfügung wird vermutlich bis zum 30. September in Kraft sein.
"In den Gewässern des Landkreises Harz – vor allem im Harzvorland - haben sich aufgrund der geringen Niederschläge des ersten Halbjahres sehr niedrige Wasserstände eingestellt", erläutert Landrat Thomas Balcerowski (53, CDU) in der Pressemeldung.
"Betroffen sind etwa die Warme und Kalte Bode, die Selke, die Holtemme, die Bode oder der Goldbach".
Ein niedriger Wasserstand war bereits im Mai zu erkennen. Am heutigen Montag liegen 15 der 21 Pegel unterhalb des "Mittleren Niedrigwasserabflusses" (MNQ).
Ein solcher Wassermangel kann Tiere und Pflanzen nachhaltig stören - da hilft auch kein Regen. "Eine Trendumkehr ist auch durch die Niederschläge in den letzten Tagen nicht eingetreten und auch nicht zu erwarten", so der Landrat.
Die Grundwasserpegel im Harz liegen ebenfalls alle unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte des Monats. Dazu kommt ein erhöhter Wasserbedarf durch die warmen, trockenen Sommermonate, in denen Flüssiges schnell verdunstet.
Bußgeld bis zu 50.000 Euro: Das ist nun verboten
Konkret heißt das Verbot, dass gewisse Pumpen still stehen müssen, sowie zwischen 10 und 18 Uhr auch kein Grundwasser für die Beregnung von Grünflächen entnommen werden darf.
Ansonsten winken Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Für Gießkannen oder zum Trinken darf das Wasser jedoch weiterhin entnommen werden.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa