Von Inga Jahn, Anne-Beatrice Clasmann, Christopher Kissmann, Marc-Oliver von Riegen, Volker Danisch, Sebastian Kunigkeit-Will
Halle - Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung "Artgemeinschaft" durchsucht.
Grundlage sei ein Verfahren gegen 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen werde vorgeworfen, die "Artgemeinschaft" trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben.
Betroffen von den Durchsuchungen waren auch zwei AfD-Politiker, die bei der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kandidieren: Simon Lansmann und Sebastian Koch. Sie wiesen die Vorwürfe jeweils über ihren Anwalt zurück.
Für Lansmann erklärte der Anwalt, er sei nicht Mitglied der "Artgemeinschaft" und distanziere sich von deren Ideologie. In der Erklärung zu Koch hieß es, dieser sei nie Mitglied gewesen und habe sich öffentlich von der Ideologie der Gruppe distanziert.
Er wies darauf hin, dass eine Durchsuchungsanordnung eine Ermittlungsmaßnahme zur Sachverhaltsaufklärung sei und keine Feststellung einer Schuld. "Rechtliche Maßnahmen gegen den Beschluss werden derzeit geprüft."
Zusammenhang mit "Sommersonnenwendfeier"
Nach Angaben des Anwalts fand auf einem von Lansmann bewirtschafteten Grundstück in Gardelegen im Juni eine "private Sommersonnenwendfeier für geladene Gäste" statt. Der Durchsuchungsbeschluss stehe im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung. Wie der "Spiegel" berichtet hatte, soll die Polizei bei dem Fest die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei sollen auch Gäste gesehen worden sein, die mit der "Artgemeinschaft" in Verbindung gebracht werden.
Die AfD Sachsen-Anhalt teilte mit, "dass sich die Landesspitze zu laufenden Ermittlungsverfahren derzeit nicht äußern kann, zumal mit den betroffenen Personen noch nicht gesprochen werden konnte".
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle liefen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von Donnerstagmorgen bis zum Mittag.
Verbot des Vereins im April bestätigt
Die Ermittlungen hatten ihren Ausgangspunkt in Nordrhein-Westfalen, wie die Staatsanwaltschaft Detmold erklärte. Es liefen gegen ein Ehepaar in Horn-Bad Meinberg und einen Beschuldigten in Steinheim Ermittlungen wegen des Verdachts, die verbotene Organisation fortzuführen, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig.
Das Polizeipräsidium Bielefeld habe dann festgestellt, dass sich die drei Beschuldigten an der Sonnenwendefeier im Juni beteiligen wollten. Deshalb sei die Polizei eingeschaltet worden.
Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das aber im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Die "Artgemeinschaft" wurde nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet.
Verfassungsfeindlich ist der Verein aus Sicht des Bundesinnenministeriums vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie. Die Bewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen "Art", was mit dem nationalsozialistischen Begriff der "Rasse" gleichzusetzen sei.