Welche Folgen hätte eine AfD-Regierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Sachsen-Anhalt?

Von Stella Venohr und Christopher Kissmann

Magdeburg - Es ist die Maßnahme Nummer eins im 100-Tage-Programm der AfD: Sollte die Partei eine Alleinregierung in Sachsen-Anhalt stellen können, will Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (35) die Rundfunkstaatsverträge kündigen.

Regionale Angebote wie "Sachsen-Anhalt heute" oder die Radiowelle "MDR Sachsen-Anhalt" könnten in ihrer bisherigen Form wegfallen. (Archivfoto)  © Jan Woitas/dpa

Man werde alle juristischen Hebel in Bewegung setzen, "damit wir die Bürger in diesem Land von dieser Zwangsabgabe, von dieser Desinformation befreien können", sagt Siegmund.

Was fordert die AfD in Sachsen-Anhalt?

Die Partei spricht sich für eine grundlegende Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Sie fordert die Abschaffung des Rundfunkbeitrags und möchte die heutige Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio durch einen deutlich kleineren "Grundfunk" ersetzen.

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Was versteht die AfD unter einem "Grundfunk"?

Nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion soll sich ein stärker regional verankerter "Grundfunk" auf Nachrichten, Berichte, Bildungsangebote sowie Informationen zum Verbraucherschutz konzentrieren.

Regionalfernsehen und regionale Hörfunkangebote sollen erhalten bleiben.

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Kann Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag überhaupt kündigen?

Ja. Der MDR-Staatsvertrag regelt Organisation und Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks. Jedes der drei Trägerländer – Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.

Eine Kündigung hätte allerdings nicht sofort Folgen. Während der Kündigungsfrist würde der MDR unverändert weiterarbeiten. Erst nach Ablauf der Frist würde die Kündigung wirksam.

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Was würde eine Kündigung praktisch bedeuten?

Nach Angaben des MDR und dessen Intendanten Ralf Ludwig (58) hätte der Sender nach einem Austritt keinen Programmauftrag mehr für Sachsen-Anhalt. (Archivfoto)  © Jan Woitas/dpa

Nach Einschätzung einiger Juristinnen und Juristen würde eine Kündigung durch Sachsen-Anhalt zunächst als Austritt des Landes aus dem MDR wirken. Der MDR selbst würde als gemeinsame Rundfunkanstalt von Sachsen und Thüringen fortbestehen.

Für die Menschen in Sachsen-Anhalt würde sich zunächst zwei Jahre lang nichts ändern. Danach könnte sich das öffentlich-rechtliche Angebot im Land allerdings deutlich verändern.

Nach Angaben des MDR hätte der Sender nach einem Austritt keinen Programmauftrag mehr für Sachsen-Anhalt. Regionale Angebote wie das Fernsehmagazin "Sachsen-Anhalt heute" oder die Radiowelle "MDR Sachsen-Anhalt" könnten in ihrer bisherigen Form wegfallen.

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MDR-Intendant Ralf Ludwig (58) nennt auch Veranstaltungen wie den MDR-Musiksommer als mögliches Beispiel.

Könnte Sachsen-Anhalt mit einer Kündigung auch den Rundfunkbeitrag abschaffen?

Der Rundfunkbeitrag wird nicht im MDR-Staatsvertrag geregelt, sondern in einem eigenen Staatsvertrag aller Länder. Eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags allein würde den Rundfunkbeitrag deshalb voraussichtlich nicht automatisch entfallen lassen.

Würde ein "Grundfunk" den Anforderungen des Grundgesetzes genügen?

Das lässt sich derzeit nicht beantworten. Das Bundesverfassungsgericht schreibt den Ländern nicht vor, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk organisatorisch ausgestaltet sein muss.

Es verlangt aber seit Jahrzehnten, dass ein funktionsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk besteht, der zur Meinungsvielfalt beiträgt und staatsfern organisiert ist.

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