Dienstunfähige Beamte sollen mehr Geld bekommen
Dresden - Sachsen will Entschädigungszahlungen für sächsische Beamte, die im Dienst verletzt oder getötet werden, fast verdoppeln.
Damit erhalten die Betroffenen, die bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung einen Dienstunfall erleiden und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müssen, künftig 150.000 statt bisher 80.000 Euro.
Wenn Beamte gar zu Tode kommen, erhalten die Hinterbliebenen statt bisher insgesamt 60.000 künftig 100.000 Euro, bei kinderreichen Familien 30.000 Euro pro Person.
Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, damit auch die Familie des im vergangenen Jahr getöteten Dresdner Polizisten eine höhere Entschädigung erhält. Die Zustimmung durch den Landtag steht noch aus.
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