Keine Deko im "Erzgebirgs-Stil": BGH verbietet Billig-Nussknacker

Karlsruhe/Olbernhau - Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker streitet sich seit vergangenem Jahr mit dem Teleshopping-Kanal Pearl-TV. Dieser warb mit billigen Nussknackern im "Erzgebirgs-Stil". Nun gibt es in dieser Angelegenheit ein klares Signal vom Bundesgerichtshof.

So warb Pearl für "Nussknacker im Erzgebirge-Stil", die ausschließlich als Deko zu gebrauchen sind.
So warb Pearl für "Nussknacker im Erzgebirge-Stil", die ausschließlich als Deko zu gebrauchen sind.  © Bildschirmfoto/PEARL

Das erste Urteil vom Landgericht Leipzig untersagte, "Nussknacker oder andere Deko-Figuren aus Holz mit der Bezeichnung 'im Erzgebirgs-Stil' an Endkunden oder Händler anzubieten,  wenn diese Artikel nicht im Erzgebirge hergestellt wurden".

Das sei eine unzulässige Ausnutzung des guten Rufs erzgebirgischer Originale.

Pearl legte Beschwerde ein, zog vor das Oberlandesgericht in Dresden und vor den BGH. Dieser gab nun den Kunsthandwerkern und Spielzeugherstellern recht.

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Mit dem Urteil ist klar: "Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch zu 100 Prozent Erzgebirge drin sein - ohne Ausnahme", so Verbands-Chef Frederic Günther.

Frederic Günther, Chef des Verbands Erzgebirgischer Kunsthandwerker, freut sich über das BGH-Urteil.
Frederic Günther, Chef des Verbands Erzgebirgischer Kunsthandwerker, freut sich über das BGH-Urteil.  © Uwe Meinhold

"Immer wieder versuchen Anbieter, mit neuen Begriffen unseren guten Ruf auszunutzen. Doch bislang sind alle Versuche gescheitert. Mit diesem Urteil können wir uns auch künftig wehren."

Pearl muss die Kosten des Rechtsstreits tragen und darf die Bezeichnung "Erzgebirgs-Stil" nicht mehr verwenden.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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