Fallzahlen enorm gestiegen: Ministerin will Regeln bei Jugendgewalt verschärfen

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Dresden - Sachsen tritt im Bundesrat für strengere Regeln bei Jugendgewalt ein sowie die umfassende Erforschung ihrer Ursachen. Das Kabinett beschloss am Dienstag einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen.

Gewalt auf dem Schulhof. Täter und Opfer kennen sich oft, sind dem Kindesalter kaum entwachsen. (Symbolfoto)
Gewalt auf dem Schulhof. Täter und Opfer kennen sich oft, sind dem Kindesalter kaum entwachsen. (Symbolfoto)  © imago images/Gerhard Leber

"Die Gewaltkriminalität junger Menschen ist seit einigen Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Das beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Bürger erheblich. Wir müssen deshalb dringend etwas tun, um kriminelle Karrieren von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu stoppen und die Opfer besser zu schützen", sagte Justizministerin Constanze Geiert (50, CDU) am Dienstag.

Ihr bereiten sowohl die hohen, wachsenden Fallzahlen Sorge als auch die zunehmende Schwere dieser Straftaten: "Es gibt dringenden Handlungsbedarf."

Die polizeiliche Kriminalstatistik zählte in Sachsen 2016 noch 977 Kinder und Jugendliche, die gewalttätig geworden waren. 2020 dann 1219. Fünf Jahre später waren es bereits 2066.

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Kindliche und jugendliche Gewalt hat viele Gesichter. Sie tritt in Erscheinung in Form von Kinderbanden, die Gleichaltrige bestehlen. Jugendlichen, die Passanten ausrauben und plündernd durch Wohn- und Geschäftsviertel ziehen. Teenagern, die extremistische Straftaten planen und begehen.

In diesem Zusammenhang erinnerte Geiert daran, dass der Staat bisher erst ab dem Eintritt der Strafmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr reagieren kann.

Sächsischer Entschließungsantrag verlangt kritische Prüfung von der Bundesregierung

Justizministerin Constanze Geiert (50, CDU) betrachtet mit Sorge die wachsende Kriminalität von Kindern und Jugendlichen.
Justizministerin Constanze Geiert (50, CDU) betrachtet mit Sorge die wachsende Kriminalität von Kindern und Jugendlichen.  © Holm Helis

"Wir müssen aufpassen, dass sich diese Verhaltensmuster nicht verfestigen und sie das dann eben für ihr Leben mit als eine Handlungsoption sehen. Das heißt, wir müssen sehen, dass wir frühzeitig wirksam staatlich reagieren können", betont Geiert.

Der sächsische Entschließungsantrag in der Länderkammer verlangt von der Bundesregierung unter anderem eine kritische Prüfung der Anwendung des Jugendstrafrechts bei schweren und ideologisch motivierten Gewaltstraftaten.

In schweren Fällen soll kein milderes Jugendstrafrecht mehr zur Anwendung kommen.

Titelfoto: Montage: imago images/Gerhard Leber, Holm Helis

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