Dresden - Die Vorschläge für eine bundesweite Pflegereform liegen auf dem Tisch. Sachsen drängt darauf, dass aus dem Vorhaben kein Streichkonzert wird.
Sozialministerin Petra Köpping (67, SPD) legt großen Wert darauf, dass aus der Reform kein Spargesetz wird. Pflegebedürftige sollten möglichst lange zu Hause gepflegt werden können, sagte sie am Dienstag: "Trotz Finanzdruck muss bürgernahe und menschenwürdige pflegerische Versorgung Maßstab der Pflegereform bleiben!"
Tags zuvor hatte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" auf eine Zwischenbilanz bei der Reform geeinigt.
Drei der wichtigsten Punkte, die weiterdiskutiert werden und die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen senken sollen, sind die Anpassung der Leistungspauschalen an die Inflation und/oder die Lohnentwicklung, der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch (Pflegebedürftige zahlen einen Sockelbeitrag von circa 1100 Euro, was darüber liegt die Versicherung) und die Einführung einer privaten und verpflichtenden Pflegeversicherung.
Sozialministerin Petra Köpping deutlich: Keine Abschaffung des Pflegegrads 1
Der Pflegebeitrag war laut dem Verband der Ersatzkassen in der ersten Jahreshälfte um 190 Euro gestiegen. Danach müssen im ersten Jahr pro Monat im Schnitt 2854 Euro aus der eigenen Tasche zugezahlt werden. Damit liegt Sachsen unter dem Bundesschnitt von 3108 Euro.
Eine Abschaffung des Pflegegrades 1 werde es nicht geben, sagte Köpping. Sie dränge auch darauf, dass sich der Bund an den Investitionskosten der Pflegeheime beteiligt. In Sachsen laufen für die rund 700 Einrichtungen jährlich Kosten von bis zu 400 Millionen Euro auf.
Außerdem sollen die Ausbildungskosten nicht länger auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Die Arbeitsgruppe will nun bis Jahresende ein Eckpunktepapier vorlegen, aus dem im Weiteren die Pflegenovelle destilliert werden soll.