Sachsen plant neue Formen der Bestattung - Gut so!

Dresden - Tod, Trauer, Trost: Sachsens Bestattungsgesetz stammt aus dem Jahr 1994 und soll nun reformiert werden. Sozialministerin Petra Köpping (67, SPD) schlägt dabei einen pietätvoll-liberalen Kurs ein. "Mit der Gesetzesnovelle kommen wir den Wünschen der Bevölkerung und den Bedürfnissen der Friedhofsträger entgegen", sagte sie.

Letzter Wunsch: Eine Feuerbestattung.  © DPA

Ihr Entwurf, der am Dienstag zur Anhörung im Landtag freigegeben wurde, sieht auch vor, dass es in Sachsen künftig gestattet ist, sich mit seinem Haustier bestatten zu lassen.

Auch die Grablegung in Tüchern - wie sie etwa bei muslimischen Gläubigen üblich ist - soll erlaubt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person wird es auch möglich sein, Teile der Asche zu privaten Erinnerungsstücken (zum Beispiel einem Edelstein) verarbeiten zu lassen.

Grundsätzlich bleibt der Friedhofszwang und die Sargpflicht (Ausnahme Tuchbestattung) bestehen.

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Ebenso der Grundsatz der Totenruhe - auch für Urnen.

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Eltern von Sternenkindern soll das Abschied nehmen erleichtert werden.  © DPA

Sachsen will sich neuen Beisetzungsformen öffnen

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (67, SPD) hat sich auf den Weg gemacht, Sachsens Bestattungsgesetz zu novellieren.  © Steffen Füssel

Zukünftig plant man allerdings, die Umbettung von Urnen (wenn Hinterbliebene beispielsweise umziehen) leichter möglich zu machen - unabhängig vom jeweiligen Friedhofsträger.

"Wir entlasten Eltern, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden. Wir haben Verfahren vereinfacht, die Bestattungen beschleunigen", berichtete Köpping.

So haben Eltern von Sternenkindern künftig Wahlmöglichkeiten, wenn es um die Beisetzung geht. Nur noch ab einem Gewicht von 1000 Gramm muss individuell bestattet werden. Sollten sich die Eltern dagegen entscheiden, übernimmt die Geburtseinrichtung die Beisetzung - auf Wunsch auch anonym.

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Sachsen will sich neuen Beisetzungsformen öffnen. So sollen Angehörige Totenasche auf Wiesen verstreuen dürfen, die extra dafür auf Friedhöfen angelegt wurden. Zudem möchte man gestatten, dass Lebensbäume für Friedhöfe mit einem Gemisch aus Asche und Erde angezogen werden.

Modernisierungen sind darüber hinaus bei der Beurkundung von Todesfällen geplant. Todesbescheinigungen sollen in Zukunft elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können. Bestattungen will man auch dann möglich machen, wenn noch keine Sterbeurkunde ausgestellt wurde.

Über den Tod hinaus in Erinnerung: Ein Schmuckstück, dass aus der Asche eines Toten gefertigt wurde.  © DPA

Der Staat im Grab - Ein Kommentar

TAG24-Redakteur Erik Töpfer, findet die Lockerungspläne sehr gut.  © Steffen Fuessel

Mehr Freiheit beim Abschied von unseren Liebsten: Der Freistaat will sein Bestattungsrecht lockern. Das ist keine Pietätlosigkeit, auch wenn die ein oder andere Zeile Stirnfalten runzeln lässt. Es ist ein Funken Hoffnung.

"Was geht es den Staat an, dass ...", beginnt bestimmt jede dritte politische Diskussion an den Abenden, an denen man sich vornahm, nicht über Politik reden zu wollen. Die Frage stellt sich ja auch in vielen Belangen zurecht.

So auch hier: Was geht es den Staat an, wie ich beerdigt werden will, wie sich meine Liebsten von mir verabschieden oder an mich erinnern wollen? Gefühle, Glaube, Gedanken lassen sich nicht in Paragrafen gießen. Wohl aber in bürokratische DIN-Formen.

Der Meißner Krematoriumsdirektor Jörg Schaldach sagte einmal bei einem TAG24-Besuch, wenn er einhundert Leichen "herumliegen" habe, habe er für gerade einmal 30 die Papiere. "Die anderen 70 warten darauf, dass die bürokratischen Mühlen in Deutschland sie zur Einäscherung bereitstellen können." Sterbeurkunden werden wie ihr Geburts-Pendant vom Standesamt ausgestellt. Und deren Mühlen malen bekanntlich langsam.

Nun die Lockerungspläne. Weniger Bevormundung für den Bürger, weniger Bürokratie für den Beamten. So gern ich auf die Landesregierung draufhau, so muss ich doch sagen: Chapeau!

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