Schon bald wieder frei? Neonazi Liebich hofft auf vorzeitige Knast-Entlassung

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Zeithain/Chemnitz - Seit über einem halben Jahr sitzt Neonazi-Transfrau Marla-Svenja Liebich (56) hinter Gittern. Nun hofft die Rechtsextremistin auf eine vorzeitige Entlassung.

Neonazi Marla-Svenja Liebich (56) hofft, vorzeitig aus dem Knast zu kommen.
Neonazi Marla-Svenja Liebich (56) hofft, vorzeitig aus dem Knast zu kommen.  © Hendrik Schmidt/dpa

Liebich wurde 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach ihrer Flucht wurde sie im April dieses Jahres gefasst, saß mehrere Monate im Tschechen-Knast ein - bis sie im Juli erst nach Chemnitz und anschließend nach Zeithain in den Männerknast gebracht wurde.

Insgesamt befindet sich die Rechtsextremistin damit schon mehr als sechs Monate hinter "schwedischen Gardinen". Doch der Knast-Alltag könnte schon bald der Vergangenheit angehören, hofft die 56-Jährige.

Möglich machen könnte das die sogenannte Halbstrafe. Heißt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Häftling schon nach der Hälfte seiner Gefängnisstrafe wieder auf freien Fuß kommen - allerdings nur, wenn das zuständige Gericht mitspielt.

Zudem darf die betroffene Person nie zuvor im Knast gesessen haben und eine Strafe von maximal zwei Jahren absitzen.

Genau das will sich Liebich zunutze machen. "Die Anhörung zur möglichen Entlassung auf Halbstrafe wird vorbereitet", teilt die Rechtsextremistin auf der Plattform "X" mit.

Auch wenn Halbstrafe nicht klappt: Deshalb könnte Liebich dennoch vorzeitig entlassen werden

Die JVA in Zeithain: Hier sitzt Liebich aktuell ein.
Die JVA in Zeithain: Hier sitzt Liebich aktuell ein.  © Katharina Kausche/dpa

Sollte die Halbstrafe abgelehnt werden, hätte Liebich die Chance auf die sogenannte Zweidrittelregelung.

Heißt konkret: Statt 18 Monate abzusitzen, könnte Liebich nach zwölf Monaten Haft auf freien Fuß kommen. Voraussetzung ist in diesem Fall auch hier, dass das Gericht zustimmt.

Doch sicher ist auch das nicht. Unklar ist zudem, ob ihre Flucht nach Tschechien vor ihrem Haftantritt Auswirkungen auf eine vorzeitige Entlassung hat.

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Denn: Eigentlich sollte Liebich ihre Haft bereits im August 2025 im Chemnitzer Frauenknast antreten. Doch sie tauchte nicht auf und setzte sich ins Ausland ab.

Titelfoto: Bildmontage: Katharina Kausche/dpa, Hendrik Schmidt/dpa

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