Dresden - Sachsen ist gegen die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Mit fraktionsübergreifender Mehrheit lehnten CDU, SPD, BSW und natürlich AfD im Landtag einen entsprechenden Antrag der Linken ab. Vorausgegangen war eine leidenschaftliche Debatte, in der selbst Innenminister Armin Schuster (64, CDU) davor warnte, allein aus politischer Überzeugung am Bundesverfassungsgericht ein solches Verfahren zu starten.
Es war der letzte, jedoch brisanteste Tagesordnungspunkt der Landtagssitzung am Donnerstag. Es ging um einen bereits im Mai von der Fraktion der Linken eingereichten Antrag, wonach der Freistaat im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung die Initiative ergreifen solle, ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.
In der Begründung stellte Fraktionssprecher Rico Gebhardt (62) darauf ab, dass die Programmatik der AfD mit der "Menschenwürde-Garantie" des Grundgesetzes unvereinbar sei.
Doch die Linken sollten an diesem Abend eine große Überraschung erleben: Bis auf die Grünen lehnten alle anderen Abgeordneten parteiübergreifend ab. Das Wort "Brandmauer" nahm in der Debatte niemand in den Mund. Stattdessen wurde hart an der Sache argumentiert.
"Eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein reicht gerade nicht aus, es bedarf belastbarer, gerichtsfester Nachweise für ein systematisches Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und diese Nachweise liegen ... derzeit nicht vor", argumentierte die CDU-Parlamentarierin Susan Leithoff (46).
Für die SPD erklärte Sophie Koch (32), dass noch entscheidende Fragen offen seien und man auch "aus Koalitionsräson" gegen den Antrag stimme.
Innenminister Armin Schuster belehrt Linke und Grüne
"Demokratie verteidigt man nicht, indem man politische Gegner juristisch ausschaltet", warf Lutz Richter (51) vom BSW ein. Man könne nicht schlechte Politik machen und die Folgen des eigenen Handelns dann verbieten wollen.
In die gleiche Kerbe schlug der partei- und fraktionslose Matthias Berger (57): "Wir sollten auf den politischen Wettbewerb, auf die bessere Idee und nicht auf das Verbot des politischen Gegners setzen."
Kurz vor der Abstimmung hatte auch Innenminister Schuster vor der Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens gewarnt. "Politische Überzeugungen sind vor Gericht praktisch gegenstandslos", belehrte er Linke und Grüne.
Es gehe nicht um Bauchgefühl, sondern um politische Beweislast, um "juristisch wasserdichtes Belegmaterial", so Schuster. Die Abgeordneten wies er in diesem Kontext darauf hin, dass zwölf von 16 Bundesländern die AfD noch nicht mal als "erwiesen rechtsextrem" eingestuft haben.