Flüchtlingsrat fassungslos: Abschiebung kurz vorm Geburtstermin und trotz gültiger Duldung?

Plauen - Im siebten Monat schwanger, frühmorgens von der Polizei abgeholt und nach Venezuela abgeschoben: Der Fall von Erika Quijada und ihrem Mann Erick Becerra aus dem Vogtlandkreis sorgt für Aufsehen.

Eng aneinandergeschmiegt sitzen Erick Becerra und seine schwangere Frau Erika Quijada in dem Zelt, das ihnen derzeit als Unterkunft dient.  © privat

Der Sächsische Flüchtlingsrat verlangt Antworten, warum das venezolanische Ehepaar bereits am 16. Juli plötzlich Deutschland verlassen musste. Beide sollen nach Schilderung von Sprecher Serhii Svynarets (31) noch Papiere besessen haben, die eine Abschiebung vorläufig aussetzten – und zwar bis zum 3. September 2026.

"Sollte sich bestätigen, dass die Abschiebung trotz einer fortbestehenden Duldung erfolgte, wäre dies ein gravierender Eingriff in rechtsstaatliche Garantien", so Svynarets.

Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen müssten sorgfältig geprüft werden, "insbesondere dann, wenn schwangere Frauen betroffen sind". Erika Quijada war zum Zeitpunkt der Abschiebung bereits im siebten Schwangerschaftsmonat.

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Nach Angaben des Ehepaares stand die Polizei am frühen Morgen vor der Tür. Dadurch habe keine Möglichkeit mehr bestanden, einen Anwalt einzuschalten und die Abschiebung gerichtlich stoppen zu lassen.

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Landesdirektion Sachsen stellt klar: "Schwangerschaft begründet kein Aufenthaltsrecht"

Schwere Erdbebenschäden prägen das Umfeld des Ortes, an dem sich das abgeschobene Paar derzeit in Venezuela aufhält.  © privat

Der Vogtlandkreis erklärt sich als nicht zuständig und verweist auf die Landesdirektion. LDS-Vizesprecher Ingolf Ulrich (60) hält dagegen: Das Paar sei bereits seit dem 25. März zur Ausreise verpflichtet gewesen.

Grundlage sei eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF). Trotz mehrerer Aufforderungen hätten beide Deutschland nicht freiwillig verlassen.

Auch die Schwangerschaft habe die Abschiebung nicht verhindert. "Schwangerschaft begründet kein Aufenthaltsrecht", so Ulrich.

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Der besondere Schutz rund um die Geburt hätte nach Berechnung der Behörde erst etwa einen Monat später begonnen.

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