Zu viel Ärger mit den Rudeln: Sachsen gibt den Wolf zum Abschuss frei
Von Pia Lucchesi
Dresden - Dem Wolf soll es in Sachsen an den Kragen gehen: Der Landtag verabschiedete am späten Mittwochabend mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW eine sogenannte "Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften". Sie schafft die Grundlage für ein aktives Wolf-Management und die Regulierung der Bestände.
Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (55, CDU) zeigte sich danach zufrieden: "Beim Thema Wolf werden wir endlich handlungsfähig. Mit der heutigen Entscheidung setzen wir insbesondere ein starkes Signal an die Weidetierhalter."
Per Gesetz überträgt man nun Zuständigkeiten im Wolfsmanagement auf die oberste und obere Jagdbehörde.
Revierübergreifende Managementpläne werden entwickelt. Nach Rissen von Nutztieren sollen Wölfe leichter erlegt werden können. Der Ausgleich für durch Wölfe verursachte Schäden wird künftig im Jagdrecht verankert ohne Vorbehalt der Haushaltslage.
Im nächsten Schritt möchte von Breitenbuch die Jagdverordnung anpassen, damit der landesweite Managementplan in Kraft treten kann.
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Offenbar 35 Wolfsrudel in Sachsen
"Mit dem Gesetz und der dafür organisierten Mehrheit wurde eine große Chance vertan", sagte Wolfram Günther (53, Grüne). Der Ex-Umweltminister will viele fachliche Mängel im Gesetz ausgemacht haben.
Sie betreffen etwa Entnahmeobergrenzen, die konkrete qualifizierte Jagdpraxis, Berichtspflichten und die Beteiligung von Fachverbänden. Günther nannte das Gesetz einen "Schnellschuss", es löst seiner Ansicht nach keine Probleme und "trägt auch nicht bei zur Befriedung".
Sachsen hat aktuell 46 Wolfsterritorien. Laut Monitoring 2024/25 gibt es 35 Wolfsrudel, zehn Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf. Die meisten Territorien befinden sich in der Oberlausitz. Dort leben 27 Rudel, fünf Paare und eine Wölfin.
Bis Jahresmitte wurden 116 Schadensfälle gemeldet. In 73 Fällen gilt der Wolf als Verursacher als hinreichend sicher. Insgesamt 200 Nutztiere wurden getötet, größtenteils Schafe.
Entnahme mit Lücken: Ein Kommentar
Von Thomas Staudt
Der leichtere Abschuss von Wölfen ist beschlossene Sache. Nachdem die Änderung im Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz bereits im April in Kraft getreten war, hat Sachsen jetzt nachgezogen. Damit kann ein Wolf bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde.
Betroffene Halter und alle, die mit einem flauen Gefühl im Bauch auf dem Land leben, weil die Wolfspopulation enorm gewachsen ist, werden erleichtert aufatmen. Die anderen werden mindestens die Augen verdrehen, weil sich der Mythos vom "bösen Wolf" ganz augenscheinlich durchgesetzt hat.
Gegner und Schützer haben sich seit dem Wiederauftauchen von "Meister Isegrim" erbitterte Wortgefechte geliefert, in denen, notabene, rationale Argumente häufig wenig Gewicht hatten. In zahllosen Debatten wurde gedroht, geschimpft, Zähne wurden gefletscht. Homo homini lupus, wusste schon der Lateiner: Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.
Hin und wieder grenzte die Intensität, mit der die Debatte geführt wurde, schon an Hysterie. Als weitgehend Unbeteiligter möchte man den zorngeröteten Wutbürgern beider Seiten gern zu ufen: Kommt endlich runter, Leute! Jetzt ist auch mal gut!
Ob die jetzt beschlossenen Änderungen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen, bleibt abzuwarten. Tatsächlich birgt die Änderung Lücken. So fehlt etwa eine Regelung zu einer Entnahmeobergrenze. Ohne könnte der Wolf von der streng geschützten Art mit einem Schlag zum Freiwild werden.
Titelfoto: Bildmontage: IMAGO/imagebroker, IMAGO/Zoonar

