DFB-Sportgericht bestraft St. Pauli: So viel muss der Verein für mehr als 100 Bengalos blechen

Hamburg - Wenn ein Zweitligaspiel zum Verhängnis wird: Der FC St. Pauli wird wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans zur Kasse gebeten - und das ziemlich ordentlich.

Wegen mehr als 100 gezündeter Bengalos wird der FC St. Pauli ordentlich zur Kasse gebeten. (Archivbild)
Wegen mehr als 100 gezündeter Bengalos wird der FC St. Pauli ordentlich zur Kasse gebeten. (Archivbild)  © Christian Charisius/dpa

Schuld für die hohen Kosten sind etwa 104 Bengalos, die St.-Pauli-Anhänger bei dem Heimspiel gegen Schalke 04 am 23. September 2023 (3:1) gezündet hatten.

Wegen des unsportlichen Verhaltens der Fans muss der Kiez-Club nun tief in die Tasche greifen und 62.400 Euro zahlen.

Nach Anklageerhebung des Kontrollausschusses des Deutschen Fußballbundes (DFB) wurde der Zweitligist im Einzelrichterverfahren zu der hohen Geldstrafe verurteilt.

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Bis zu 20.800 Euro der Gesamtstrafe kann der Hamburger Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Allerdings muss dem DFB bis zum 31. Juli 2024 ein diesbezüglicher Nachweis vorliegen.

Da der Verein diesem Urteil zugestimmt hat, gilt es als rechtskräftig.

104.250 Euro für Fan-Fehlverhalten bei Stadtderby im Millerntor

Auch für das Zünden von Pyrotechnik beim Stadtderby gegen den Hamburger SV wird der FC St. Pauli vom DFB bestraft.
Auch für das Zünden von Pyrotechnik beim Stadtderby gegen den Hamburger SV wird der FC St. Pauli vom DFB bestraft.  © Marcus Brandt/dpa

Und das ist nicht alles. Erst am 8. Februar wurde der FC St. Pauli durch das Sportgericht des DFB wegen ebenfalls unsportlichen Verhaltens der Kiez-Club-Fans zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

104.250 Euro wurden wegen insgesamt 169 bengalischen Feuern, die während des Stadtderbys gegen den HSV am 3. Dezember 2023 im Millerntor gezündet wurden, gefordert.

Davon wurden 19 pyrotechnische Gegenstände noch vor Spielbeginn befeuert, weshalb das Spiel erst zwei Minuten später angepfiffen werden konnte.

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Auch in diesem Fall kann der Fußballclub 34.750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Ebenfalls muss dem DFB hierfür ein diesbezüglicher Nachweis bis zum 31. Juli dieses Jahres vorgelegt werden.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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