Von Morten Ritter
Düsseldorf - Der Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen wegen der Rückzahlung der Corona-Hilfe ist beigelegt.
Dies teilte der Fußball-Zweitligist am Mittwoch mit, nachdem es im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem Oberlandesgericht NRW zu einer vergleichsweisen Einigung gekommen war.
Der Verein hatte sich in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im April 2025 durchgesetzt. Das Gericht hatte geurteilt, dass das Land nicht berechtigt sei, von dem Verein die Rückzahlung von rund 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen zu fordern.
Das Land hatte argumentiert, dass die vom Verein beklagten Umsatzrückgänge nicht nur durch die Corona-Pandemie bedingt waren, sondern auch durch den Abstieg in die 2. Liga im Jahr 2020.
Das Gericht hatte der Klage aufgrund einer festgestellten Ungleichbehandlung stattgegeben und die Berufung nicht zugelassen. Nordrhein-Westfalen stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW.
Die nun erfolgte Einigung sieht vor, dass der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid aufgehoben wird und die der Fortuna gewährten Überbrückungshilfen endgültig festgesetzt werden.
"Wir sind sehr froh, dass wir diese Angelegenheit nun für uns positiv abschließend klären konnten. Entscheidend ist für uns, dass die der Fortuna zustehenden Corona-Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen und damit Planungssicherheit hergestellt ist", sagte Fortunas Finanzvorstand Arnd Hovemann (52).