FSV Zwickau berät über DFB-Einspruch: Dynamo-Vorverkauf läuft weiter

Zwickau - Das Erwartete ist eingetreten: Das DFB-Sportgericht hat den FSV Zwickau nach dem Bier-Eklat zum Heimspiel gegen Rot-Weiß Essen am grünen Tisch zum Verlierer erklärt. Die Partie des 33. Spieltages wird mit 2:0 Toren für Essen gewertet, sodass die Schwäne kaum mehr vor dem Abstieg zu retten sind.

Die Heimpartie des FSV gegen Essen war in der Halbzeit abgebrochen worden.
Die Heimpartie des FSV gegen Essen war in der Halbzeit abgebrochen worden.  © Picture Point/Gabor Krieg

Zwickau erleidet einen Rückschlag nach dem anderen. Erst das 3:4 in Osnabrück, nun die unausweichliche Pleite vor dem DFB-Sportgericht nach den Vorkommnissen gegen Essen.

Die Begegnung war in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter (31) abgebrochen worden, nachdem dieser beim Gang in die Kabine von einem FSV-Sponsor Bier ins Gesicht geschüttet bekommen hatte.

"Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen", erklärte Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, am Dienstag seinen Urteilsspruch.

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Die Westsachsen haben 24 Stunden, um Einspruch einzulegen.

Wiederholungsspiel nicht möglich

Ein Sponsor des FSV Zwickau hatte Schiedsrichter Nicolas Winter beim Gang in die Kabine mit Bier übergossen.
Ein Sponsor des FSV Zwickau hatte Schiedsrichter Nicolas Winter beim Gang in die Kabine mit Bier übergossen.  © Picture Point/Gabor Krieg

"Wir werden uns zunächst juristisch beraten lassen und am Mittwochvormittag eine Stellungnahme veröffentlichen", erklärt FSV-Geschäftsführer Marvin Klotzkowsky auf TAG24-Nachfrage.

Das Drittliga-Schlusslicht hatte zunächst ein Wiederholungsspiel angeregt. "Die Spielumwertung ist in Paragraf 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich", so Schierholz.

Über etwaige Sanktionen, wie eine Geldstrafe oder einen Zuschauerteilausschluss, wird zu einem gesonderten Zeitpunkt entschieden.

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Der Vorverkauf für die ausbleibenden Heimspiele, u. a. gegen Dynamo Dresden läuft daher laut Klotzkowsky weiter.

Titelfoto: Picture Point/Gabor Krieg

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