Nach fristloser Kündigung: Fredi Bobic verklagt Hertha BSC!

Berlin - Herthas früherer Geschäftsführer Fredi Bobic (51) wehrt sich nach Angaben des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gerichtlich gegen seine Kündigung.

Hertha-Präsident Kay Bernstein (42, r.) und der damalige Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic (51), der Klage gegen seine Kündigung einreichte.
Hertha-Präsident Kay Bernstein (42, r.) und der damalige Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic (51), der Klage gegen seine Kündigung einreichte.  © Soeren Stache/dpa

Am Montag ging demnach beim Gericht eine Kündigungsschutzklage von Bobic gegen die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ein. "Sowohl gegen eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung", sagte Pressesprecherin Andrea Baer am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Bobic wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Nach Angaben der Sprecherin des Gerichts hat der Erstligist Bobic am 28. Januar dieses Jahres, nach dem 0:2 der Herthaner gegen den Stadtrivalen Union Berlin, ordentlich gekündigt mit Wirkung zum 30. April 2023.

Am 10. Februar sei noch eine außerordentliche Kündigung erfolgt, die auch häufig als fristlos bezeichnet wird. Gegen beide Vorgänge wehrt sich der 51-Jährige demnach mit der Kündigungsschutzklage. Nach Angaben der Gerichtssprecherin sage der Kläger, dass es nichts gebe, was die Kündigung rechtfertige.

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Hertha hatte der dpa bereits in der vergangenen Woche nach ersten Berichten über den Fall mitgeteilt: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu Vertragsangelegenheiten in der Öffentlichkeit nicht äußern, wir bemühen uns aber selbstverständlich um eine einvernehmliche Lösung." Dabei wolle der Klub es belassen, hieß es nun am Dienstag.

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Ein Termin vor Gericht ist laut Sprecherin bislang noch nicht anberaumt. Normalerweise wird beim Arbeitsgericht innerhalb von drei bis vier Wochen ein Gütetermin angesetzt

"Es könnte in diesem Fall auch sein, dass sich die Frage stellt, ob das Arbeitsgericht zuständig ist", sagte Baer. Hintergrund: Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein.

Das werde von Beteiligten unterschiedlich gehandhabt, erklärte die Sprecherin.

Titelfoto: Soeren Stache/dpa

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