Dresden - Der DFB hat bis nach Saisonende gewartet, dann kam das Urteil aus dem Hertha-Spiel am Karsamstag: 91.200 Euro Strafe, das nächste Heimspiel mit Teilausschluss im K-Block, ein zweites bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Aber was heißt das finanziell? TAG24 schlüsselt es auf.
9055 Fans passen in den K-Block, der im Grunde seit Jahren ausverkauft ist. Ein leerer K-Block sorgt für ein Minus von ungefähr 100.000 Euro. Über 9000 fehlende Fans heißt auch kein Erlös in diesem Bereich beim Catering. Seit einem Jahr profitiert Dynamo vom Catering, also gehen auch hier einige Euro verloren.
Hinzu kommt: Aus eigenem Antrieb hat die SGD die Sitzplätze links und rechts neben dem Gästekäfig am Spielfeldrand aus dem Verkauf genommen. Fehlen etwa weitere 2000 Euro pro Heimspiel, also auf die nächste Saison hochgerechnet 34.000 Euro.
Für das nächste Heimspiel gegen die Hertha darf der Verein laut DFB-Urteil nur die Hälfte der Gästetickets verkaufen, das sind 1500 statt 3000. Auch hier entsteht ein Schaden von rund 25.000 Euro. Rechnet man alles zusammen, entsteht dem Klub durch die Hertha-Ausschreitungen ein Schaden von rund 275.000 Euro, plus die Anteile aus dem Catering.
Die Hertha musste für die Vergehen 152.000 Euro Strafe bezahlen und darf ebenfalls zum nächsten Heimspiel nur die Hälfte des Gästekontingents an Dynamo-Fans verkaufen.
Deshalb legt Dynamo Dresden gegen das DFB-Urteil Einspruch ein
Für beide Seiten gilt laut Urteil: Die Tickets müssen personalisiert sein. Während die Berliner das Urteil akzeptiert haben und es somit rechtskräftig ist, hat Dynamo Einspruch eingelegt.
"Da das aktuelle Urteil ausschließlich auf Grundlage einer Einzelrichterentscheidung im schriftlichen Verfahren beruht, werden wir Einspruch einlegen, um vor dem voll besetzten Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung Gehör zu finden", erklärt Geschäftsführer Stephan Zimmermann (39): "Gerade mit Blick auf einen Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe sehen wir das dringende Bedürfnis, unsere Argumentationen und Präventivmaßnahmen persönlich zu präsentieren."
Erfolg hatte solch ein Einspruch bei den Strafen aus den Auswärtsspielen bei Hansa Rostock am 22. Februar 2025 (90.000 Euro statt 113.450 Euro) und beim Aufstiegsspiel in Mannheim am 10. Mai 2025 (75.000 Euro statt 100.350 Euro).
Das könnte auch jetzt wieder passieren. Am Teilausschuss wird der DFB wohl nicht rütteln.