Vereinsschädigendes Verhalten: Thomas Blümel muss seinen Posten als Dynamo-Aufsichtsrat räumen
Dresden - Paukenschlag bei der SG Dynamo! Der Ehrenrat des Vereins hat im Ehrenratsverfahren gegen Aufsichtsrat Thomas Blümel einen Beschluss gefasst. Demnach wird der 61-Jährige mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Legislaturperiode des Aufsichtsrates von seinem Amt als Aufsichtsrat enthoben. Das teilte der Verein am Donnerstag mit.
Darüber hinaus wird Blümel, ebenfalls bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Aufsichtsrates, als Mitglied der SGD befristet ausgeschlossen. Als Beschlussgrundlage liegt ein Verstoß gegen die Sorgfalt und Treuepflicht vor, wie Dynamo auf seiner Homepage mitteilt. Das heißt nichts anderes als vereinsschädigendes Verhalten.
"Wir haben den Beschluss des Ehrenrates erhalten und zur Kenntnis genommen. Ungeachtet dessen bleibt der Aufsichtsrat bis zur abgeschlossenen Prüfung einer Nachfolge durch das Präsidium weiterhin vollumfänglich handlungsfähig", sagt Michael Ziegenbalg (40), Aufsichtsratsvorsitzender der SGD. Dort befinden sich jetzt für den Moment noch acht Mitglieder.
Jetzt liegt es am Präsidium, mit Nachfolger-Kandidaten zu sprechen und die Bereitschaft abzuklopfen, für Blümel in den Aufsichtsrat zu folgen. Das wäre dann bis zum Ende der Legislaturperiode bis 2029.
Ehrenrat-Urteil ist endgültig
Der Beschluss erfolgte im Ergebnis umfangreichen rechtlichen Gehörs durch die Antragsgegner und Antragsteller sowie Zeugenvernahmen geladener Zeugen in zwei mündlichen Verhandlungen. Darüber hinaus wurde, wie in der Geschäftsordnung des Ehrenrates verankert, der Aufsichtsrat als betroffenes Gremium der SG Dynamo Dresden in das Verfahren eingebunden.
Nach Satzung der Sportgemeinschaft sind die Entscheidungen des Ehrenrates endgültig. Bei einer Änderung der Sach- oder Rechtslage kann die Wiederaufnahme eines Verfahrens beantragt werden.
Titelfoto: Eric Münch