Wende im Dynamo-Streit mit DFB! K-Block bleibt gegen Darmstadt offen
Dresden - Dynamo Dresden hat vorerst Erfolg mit seiner Klage beim Ständigen Schiedsgericht des DFB! Im Zuge des Schiedsverfahrens ist die Sperre des K-Blocks wegen der Krawalle im Zweitliga-Spiel gegen Hertha BSC am Karsamstag zunächst ausgesetzt worden.
Wie die SGD am Dienstag mitteilte, ist die Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe des DFB-Bundesgerichts bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens ausgesetzt, dieses soll voraussichtlich im Herbst durchgeführt werden.
Damit kann Dynamo im ersten Heimspiel der Saison gegen Darmstadt 98 am Sonntag, dem 16. August, auf die volle Unterstützung seiner Fans zählen, bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Vom Tisch ist eine Blocksperre damit aber nicht. Bestätigt das Ständige Schiedsgericht die Urteile von Sport- und Bundesgericht, müssen die Blöcke K1 bis K5 für ein Heimspiel leer bleiben.
Seit Ende Mai kämpft Dynamo juristisch gegen den Zuschauer-Teilausschluss und schöpft dabei alle Mittel aus.
Dynamo Dresden schöpft alle rechtlichen Mittel aus, um gegen Blocksperre vorzugehen
Erst am vergangenen Freitag hatte das DFB-Bundesgericht die K-Block-Sperre für eine Partie, für ein weiteres Spiel auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro bestätigt, zu der Schwarz-Gelb nach den Zuschauerausschreitungen vom Karsamstag verurteilt worden war.
Die SGD kündigte umgehend die Prüfung weiterer Schritte ein und reichte schließlich fristgerecht Klage beim Ständigen Schiedsgericht ein. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens will Dynamo rechtzeitig informieren.
Schon 2013 war die SGD bis vor das Ständige Schiedsgericht gezogen, um gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal vorzugehen. Damals blieb der Schritt aber ohne Erfolg: Die oberste Instanz bestätigte die vorherigen Urteile, die Pokalsaison 2013/14 fand folglich ohne die Dresdner statt.
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Titelfoto: dpa/Sebastian Kahnert
