Leipzig - Aufatmen beim SC DHfK Leipzig! Das juristische Nachspiel um den hauchdünnen 33:32-Heimsieg gegen den VfL Lübeck-Schwartau hat ein Ende gefunden. Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) hat den Einspruch der Gäste abgewiesen.
"Gut, dass jetzt Klarheit herrscht!", sagt DHfK-Geschäftsführer Karsten Günther. "Wir waren über den Einspruch sehr verwundert und danken unserem Sportrechtsbeistand Dr. Sven Nagel für die enge Begleitung in diesem Fall. Gleichzeitig ist der Auftrag für unser Team ganz klar, sich weiter zu steigern und solche Situationen künftig souveräner zu lösen."
Hintergrund des Streits war eine packende und dramatische Zitterpartie am 12. September, bei der die Sachsen die Platte mit einem knappen 33:32 als Sieger verlassen hatten.
In den letzten Sekunden der Partie fühlte sich der VfL nach zwei strittigen Schiedsrichter-Entscheidungen um den Ausgleich gebracht und forderte eine Aufhebung der Spielwertung sowie die Ansetzung eines Wiederholungsspiels.
Dieser Einspruch wurde nun jedoch zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter lag in den beanstandeten Szenen kein spielentscheidender Regelverstoß vor. Vielmehr basierten die Entscheidungen der Unparteiischen auf deren direkter Wahrnehmung und Beurteilung vor Ort, weshalb sie rechtlich als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen gelten.