Müssen Kunden Werbung einfach akzeptieren? Sachsen-Streit mit Amazon kommt vor Gericht
Leipzig/Münnchen - Am heutigen Dienstag ist Prozessbeginn für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) gegen Amazon. Wer sich der Klage anschließen will, muss sich beeilen.
Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kunden vor die Wahl stellen darf "Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen", teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit Sitz in Leipzig mit.
Wer mit der seit Februar 2024 gültigen Erhöhung der Werbefrequenz auf Amazon Prime Video nicht einverstanden war, zahlt seitdem 2,99 Euro monatlich mehr.
Amazon hatte die Änderung aber nur durch eine E-Mail angekündigt. Das ist nach Ansicht des künftigen VZS-Chefs Michael Hummel rechtswidrig.
Heute beginnt die mündliche Verhandlung am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) in München. Drei Wochen danach, also am 9. Juni, schließt das Klageregister.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten. Irrelevant für den Beitritt zur Klage ist, ob sie die Neureglung akzeptiert haben oder nicht. Eine Teilnahme ist über www.bundesjustizamt.de möglich. Bei Erfolg könnten Amazon-Kunden 35,88 Euro pro Vertragsjahr erstattet bekommen.
Betroffen sind 17 Millionen Abonnenten in Deutschland. Für Amazon geht es damit um eine dreistellige Millionensumme.
Titelfoto: Bildmontage: Verbraucherzentrale Sachsen; IMAGO/Zoonar
