Legnago - Besonderer Wunsch statt Geld: In Italien hat ein Arbeitsloser (46) einem 77-Jährigen sein verlorenes Portemonnaie übergeben. Doch einen Finderlohn wollte er dafür nicht einfordern. Stattdessen äußerte er eine ungewöhnliche Bitte.
Wie die italienische Zeitung "Arena" schreibt, hatte der Zugewanderte aus Marokko die Geldbörse auf dem Weg vom Supermarkt nach Hause auf dem Boden gesehen und beim Blick hinein neben 30 Euro Bargeld und Bankkarten auch einen Personalausweis entdeckt.
"Ich bemerkte das Foto des Besitzers und suchte in der Gegend nach ihm", schilderte der 46-Jährige dem Bericht zufolge. In der Nähe eines Kreisverkehres sei er schließlich dem Rentner begegnet. Er habe ihn angesprochen und die Fundsache zurückgegeben.
"Ich wusste nicht mehr, wie ich ihm danken sollte", sagte der immer noch sichtlich bewegte ehemalige Bankangestellte, "auch weil ich eine solche Geste nie erwartet hatte." Er habe die 30 Euro in seiner Geldbörse dem Finder geben wollen, doch dieser habe eindringlich abgelehnt.
"Er bat mich lediglich, einen Job zu finden, und hinterließ mir seinen Lebenslauf", erzählte der Senior. Er zeigte sich von der Ehrlichkeit des Mannes berührt und betonte gegenüber "Arena", dass eine solche positive Geschichte in einer von negativer Berichterstattung geprägten Zeit ein wichtiges Zeichen sei.
Rechtliche Situation bei Fundsachen
In Italien muss eine Fundsache entweder dem Besitzer zurückgegeben oder im Fundbüro der Stadt abgegeben werden, wobei anders als in Deutschland keine Bagatellgrenze von zehn Euro gilt. Holt der rechtmäßige Eigentümer die Sache ab, steht dem Finder auf Verlangen gemäß dem Zivilgesetzbuch ein Finderlohn in Höhe von zehn Prozent des Wertes der Fundsache zu.
Bei Nicht-Abholung geht der Fund nach einem Jahr ab der amtlichen Bekanntmachung rechtlich in das Eigentum des Finders über.