Liebes-Terror! Frau stalkt Arzt und erfindet Roman mit rund 200 Seiten

Wien (Österreich) - Im Krankenhaus wurde die Gesundheit einer Frau behandelt, mit ihrem Liebes-Irrsinn musste sich nun allerdings der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigen. Die Dame verliebte sich unsterblich in einen Mediziner, trieb es mit der Buhlerei um ihn auf ein absurdes Maß.

Bei ihrem Klinik-Aufenthalt im Mai 2018 hatte eine Patientin übertriebene Gefühle für ihren Arzt entwickelt und terrorisierte ihn mit Avancen. (Symbolbild).
Bei ihrem Klinik-Aufenthalt im Mai 2018 hatte eine Patientin übertriebene Gefühle für ihren Arzt entwickelt und terrorisierte ihn mit Avancen. (Symbolbild).  © 123RF/fukume

Als die Frau im Mai 2018 in eine Klinik in Oberösterreich eingeliefert wurde, fühlte sie sich von einem Halbgott in Weiß magisch angezogen.

Anschließend versuchte sie - einer Stalkerin gleich -, mit ihm Kontakt aufzunehmen.

"Sie schrieb ihm zahlreiche seitenlange Liebesbriefe an seine Privatadresse und deponierte solche auch an seinem Arbeitsplatz", zitiert Krone.at aus der Entscheidung des OGH.

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Die Gefühle schienen einseitig verteilt zu sein, während sie von "Liebe und Sehnsucht" erzählte, zeigte er keinerlei Interesse.

Oberster Gerichtshof bestätigt Unterlassungserklärung

Auf knapp 200 Seiten ließ die Frau im Liebeswahn ihrer Fantasie freien Lauf und erfand eine Paar-Geschichte. (Symbolbild)
Auf knapp 200 Seiten ließ die Frau im Liebeswahn ihrer Fantasie freien Lauf und erfand eine Paar-Geschichte. (Symbolbild)  © 123rf/pirotehnik

Höhepunkt ihrer Avancen war schließlich, dass die von Amors Pfeil getroffene Person einen Liebesroman erfand. Auf rund 200 Seiten schilderte sie eine erfundene Partnerschaft, die ihr und dem Arzt nachempfunden war.

Als eine Arztkollegin das Liebes-Pamphlet im Postfach des Krankenhauses fand, platzte dem Umworbenen der Kragen.

Der Arzt klagte auf Unterlassung und gewann vor dem Zivilgericht. Mit einer kuriosen Begründung ging die Frau jedoch in Berufung.

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"Die Beklagte leidet seit 2018 trotz Therapie an einer anhaltenden wahnhaften Störung, einem Liebeswahn. Diese Störung ist therapieresistent", hieß es. Dennoch wurde die Unterlassungsklage vom Landgerichts Wels und schließlich auch vom Obersten Gerichtshof für zutreffend beurkundet, schreibt die Kronenzeitung.

Dass dadurch jedoch dauerhaft der Liebes-Wahnsinn in die Schranken gewiesen werden kann, zweifelt auch der OGH an. Der Oberste Gerichtshof hält in seiner Entscheidung fest, dass es möglich sei, dass die übertriebenen Gefühle und Belästigungen im Falle eines Klinik-Aufenthalts erneut von vorn losgehen könnten.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/fukume, 123RF/pirotehnik

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