Gefangene in Syrien per Kopfschuss getötet? Festnahme in Rheinland-Pfalz

Mainz/Neuwied - Es geht um Kriegsverbrechen: Einsatzkräfte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA-RLP) haben am Mittwoch Ibrahim A. in Neuwied festgenommen!

Einsatzkräfte der Polizei rückten am Mittwochmorgen aus, um den Syrer Ibrahim A. in Neuwied festzunehmen. (Symbolbild)  © Montage: TAG24/Florian Gürtler, dpa/Boris Roessler, dpa/Marius Becker

Gegen den Syrer liege seit dem 6. August ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs vor, teilte das LKA-RLP weiter mit. "Der Beschuldigte ist der Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung dringend verdächtig", ergänzte ein Sprecher.

Bei Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien im Frühjahr 2011 soll Ibrahim A. zunächst den staatlichen Streitkräften angehört haben, die damals "mit zunehmend brutaler Gewalt" gegen Kritiker des Regimes von Baschar Hafiz al-Assad (61) vorgingen, hieß es weiter.

Spätestens im November 2012 soll sich der Verdächtige dann im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur angeschlossen haben.

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In dieser Funktion kam es offenbar zu Gewalttaten, die nun Gegenstand des Haftbefehls gegen den Mann sind.

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Der Bürgerkrieg in Syrien dauerte von 2011 bis 2024, doch auch danach kam es in dem Land immer wieder zu Kämpfen in einzelnen Regionen. (Archivbild)  © Omar Albam/AP/dpa

"Im September oder Oktober 2015 nahm der Beschuldigte gemeinsam mit anderen drei vermeintliche Regime-Angehörige fest", erklärte der Sprecher.

Die drei Gefangenen seien dazu gezwungen worden, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen: "Wenig später wurden sie hingerichtet. Dazu schoss ihnen der Beschuldigte aus unmittelbarer Nähe jeweils in den Kopf."

Ibrahim A. soll noch am heutigen Mittwoch einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Dieser werde "den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden". Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen in Syrien dauern an.

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Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Ausland sind in Deutschland Grund für eine Strafverfolgung, wie auch für eine entsprechende Anklage vor einem deutschen Gericht. Hintergrund ist das sogenannte "Weltrechtsprinzip" innerhalb des 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB).

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