Nach Coming-out: Teenagerin suspendiert und von Abschlussfeier ausgeschlossen - Schule muss zahlen
USA - Eigentlich sollte es längst keine große Sache mehr sein, das gleiche Geschlecht zu lieben - für manche Menschen ist es jedoch aus unerklärlichen Gründen weiterhin ein Problem. Auch einer Schule im US-Bundesstaat Tennessee passte diese Liebe offenbar nicht, denn eine Teenagerin wurde suspendiert, nachdem sie sich als lesbisch geoutet hatte.
Aufgrund dieser Entscheidung konnte Morgan Armstrong zudem nicht an ihrer Abschlussfeier teilnehmen.
Wie People nun berichtete, einigten sich die Schülerin und die "Tennessee Christian Preparatory School" darauf, dass der Teenagerin eine Entschädigung von rund 8800 Euro gezahlt wird, nachdem sie die Schule verklagt hatte.
Auslöser war ein Foto, das Morgan im vergangenen April in den sozialen Medien veröffentlicht hatte, auf dem sie ihre Freundin küsst.
Nur wenige Tage nach dem Veröffentlichen des Bildes wurde die damals 18-Jährige in das Büro des Schulleiters gerufen, wo sie suspendiert wurde.
Ihr wurde daraufhin nicht nur der Zutritt zum Schulgelände untersagt, sondern auch die Teilnahme an sämtlichen Schulveranstaltungen verweigert - einschließlich der Abschlussfeier am 10. Mai 2025.
Die Schule gab zwar an, ihr das Zeugnis per Post zu schicken, doch laut der Klageschrift wurde Morgan "explizit gedroht, ihren Bewerbungsprozess für das College zu sabotieren und ihr Zeugnis zurückzuhalten", falls es zu "Online-Verleumdungen" gegen die Schule oder beteiligte Personen komme.
Zudem behauptete die Bildungseinrichtung, dass der Post der damals 18-Jährigen "abfällige Bemerkungen" gegenüber Personen der Schule beinhaltet habe - Morgan bestritt dies. In der Klage wurde betont, dass eine Suspendierung aufgrund des Posts unverhältnismäßig gewesen sei.
Selbst wenn ein Verstoß gegen die Social-Media-Richtlinien der Schule vorgelegen hätte, wäre maximal eine eintägige Schulstrafe angemessen gewesen.
Morgan Armstrong verteidigte ihren Post: "Ich liebe meine Freundin und ich wollte das zeigen"
In einem Interview im vergangenen Jahr verteidigte die Schülerin ihren Post: "Alle anderen dürfen ihren Freund oder ihre Freundin posten. Warum sollte ich das nicht dürfen, nur weil ich ein Mädchen bin und eine Freundin habe? Ich liebe meine Freundin und ich wollte das zeigen."
Morgan und ihre Eltern forderten im Rahmen der Klage unter anderem auch die Löschung der Suspendierung aus ihrer Schulakte. Dem Boulevardblatt vorliegende Unterlagen geben an, dass die Suspendierung inzwischen aufgehoben worden sei, auch wenn sich beide Seiten weiterhin uneinig darüber seien, in welchem Ausmaß Armstrong gegen die Schulrichtlinien verstoßen habe.
Festgestellt wurde auch, dass die Schule keine anderen Hochschulen kontaktiert habe, um ihr zu schaden, und sich verpflichtet habe, solche Aussagen künftig zu unterlassen.
Der Anwalt der Familie erklärte abschließend: "Die Schule ist ein Ort, an dem jeder Schüler sich willkommen, akzeptiert und unterstützt fühlen sollte. Es ist kein Ort, an dem Administratoren sich sicher fühlen sollten, Kinder wegen ihrer Homosexualität zu bestrafen oder zu bedrohen. Wir sind stolz, Morgan vertreten zu haben, und freuen uns über diesen Erfolg. Wir hoffen, dass ihr Mut andere inspiriert."
Titelfoto: Montage: Christophe Gateau/dpa, 123rf/annanahabed

