Traktoren blockierten Autobahn-Auffahrten: So verlief der Bauernprotest in Nordhessen

Kassel - Vor Gericht wurde um den Protest einiger Landwirte in Nordhessen hart gerungen. Nach Auflagen und einem Vergleich fiel er deutlich kleiner aus als ursprünglich geplant.

Mit ihren Traktoren protestierten Bauern am heutigen Freitag mehrere Autobahnauffahrten in Nordhessen blockieren. (Archivbild)
Mit ihren Traktoren protestierten Bauern am heutigen Freitag mehrere Autobahnauffahrten in Nordhessen blockieren. (Archivbild)  © Christian Johner/dpa

Mit der Blockade mehrerer Autobahnauffahrten der A7 und A49 hatten die Landwirte am heutigen Freitag gegen die aktuelle Bundespolitik protestiert. Angemeldet war die Demonstration unter dem Motto "Hand in Hand für unser Land".

Nach Angaben eines Polizeisprechers begannen die Aktionen am Morgen zunächst mit der Blockade von zwei Auffahrten und waren nach zwei Stunden beendet.

Damit fielen die Aktionen kleiner aus als ursprünglich geplant. Größere Verkehrsbehinderungen habe es nicht gegeben, der Protest sei friedlich verlaufen.

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Am Mittag bezogen die Demonstrierenden drei weitere Auffahrten der beiden betroffenen Autobahnen in ihre Aktionen ein. Zudem sei ein Fahrzeugkorso aus rund 20 Traktoren und Lastwagen durch das Stadtgebiet von Homberg (Efze) gefahren.

Nur rund 80 Fahrzeuge beteiligten sich an den Bauernprotesten

Bereits Mitte Januar hatten die Bauern in Kassel protestiert.
Bereits Mitte Januar hatten die Bauern in Kassel protestiert.  © Uwe Zucchi/dpa

Insgesamt hätten sich an allen Aktionen zusammen rund 80 Fahrzeuge beteiligt, hieß es von der Polizei. Die Teilnehmer hätten sich durchweg kooperativ verhalten.

Der Schwalm-Eder-Kreis hatte den Protest ursprünglich verboten. Dagegen hatten sich die Anmelder mit einem Eilantrag gewandt und vom Verwaltungsgericht Kassel Recht bekommen.

Eine Beschwerde des Landkreises gegen die Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof Kassel zurückgewiesen und auf die Möglichkeit von Auflagen für die Versammlung hingewiesen. Daraufhin wurde der Protest unter anderem zeitlich beschränkt.

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Aus dem vor dem Verwaltungsgericht erzielten Vergleich ging schließlich hervor, dass die Anmelder neben den beiden am Morgen blockierten Autobahnauffahrten noch drei weitere Auffahrten für ihren Protest nutzen können.

Erstmeldung vom 9. Februar, 13.52 Uhr, aktualisiert am selben Tag um 17.37 Uhr.

Titelfoto: Christian Johner/dpa

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