Strafverfahren nach Bauernprotesten: Polizei ermittelt in 33 Fällen

Magdeburg - Im Zuge der Bauernproteste hat die Polizei in Sachsen-Anhalt in 33 Fällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Großteil aller Protestaktionen der Bauern sei friedlich und problemlos verlaufen. (Archivbild)
Der Großteil aller Protestaktionen der Bauern sei friedlich und problemlos verlaufen. (Archivbild)  © Heiko Rebsch/dpa

Allein im Zuge von Protestaktionen vergangene Woche in Magdeburg und dem Landkreis Börde werde gegen 23 Beschuldigte ermittelt, teilte das Innenministerium Sachsen-Anhalt am Dienstag mit.

Unter anderem liefen Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, fahrlässiger oder gefährlicher Körperverletzung oder Landfriedensbruch.

Zusätzlich gebe es 47 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Zuerst hatte die "Magdeburger Volksstimme" über das Thema berichtet.

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"Landwirte haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln", sagte Innenministerin Tamara Zieschang (53, CDU).

Straftaten seien jedoch nicht vom Grundrecht abgedeckt. "Gesetzliche Grenzüberschreitungen haben deshalb Konsequenzen der Sicherheitsbehörden zur Folge."

Seit Beginn der Proteste am 8. Januar hat es in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Innenministeriums 289 versammlungsrechtliche Aktionen von Landwirten gegeben. Der Großteil davon sei angemeldet gewesen.

An allen Aktionen hätten sich insgesamt rund 28.200 Personen mit mehr als 12.600 Fahrzeugen beteiligt.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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