"Auf einem Ermittlungsauge blind": Block-Anwalt kritisiert leitende Polizistin

Hamburg - Am 70. Verhandlungstag im Kinderentführungsprozess gegen Christina Block (53) ging es ohne Zeugen weiter. Stattdessen drehte es sich alles um Stellungnahmen und Anträge der Verfahrensbeteiligten. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveblog.

Der Steakhouse-Erbin (53) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Mehrere Verteidiger haben die Zeugenaussage der Chef-Ermittlerin Merle B. kritisiert, deren Befragung am Dienstag nach fünf Tagen abgeschlossen wurde. Vor allem die Anwälte von Christina Block, Gerhard Delling und dem angeklagten Familienanwalt warfen ihr "Voreingenommenheit" und eine einseitige Ermittlungsführung vor.

Laut Ingo Bott, sei die Beamtin einem "Narrativ" und dem "Kompass" von Stephan Hensel (52), dem Ex-Mann von Christina Block und Vater ihrer Kinder, gefolgt. Bott warf ihr vor, "auf einem Ermittlungsauge blind" gewesen zu sein.

Auch David Rieks sprach von einer "einseitigen Vorprägung" und kritisierte den intensiven Kontakt der Ermittlerin zu Hensel. Die Ermittlungen hätten dadurch an "Objektivität und Fairness" verloren.

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Marko Voß ging noch weiter: "Nach entlastenden Umständen wurde und sollte nie gesucht werden", so der Verteidiger. Zudem sprach er von einer "Zweiklassengesellschaft" im Umgang mit Angeklagten im Gerichtssaal und den Beschuldigten wie den Israelis rund um Chef-Entführer David B. (68) außerhalb.

Die Vernehmung der Beamtin habe seinen Eindruck verstärkt, "dass auch das Gericht nicht an entlastenden Umständen interessiert ist".

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14.30 Uhr: Verhandlungstag ist zu Ende

Nachdem keine weiteren Anträge gestellt werden sollen, wird die Verhandlung unterbrochen und Donnerstag, 20. August, um 9.30 Uhr fortgesetzt.

Zuvor hatte die Vorsitzende angekündigt, dass das Selbstleseverfahren am morgigen Verhandlungstag abgeschlossen werden soll. Anschließend könnten dazu Erklärungen abgegeben werden.

Ingo Bott hatte bereits angekündigt, dass sich Christina Block dazu ausführlich äußern wolle. Zwei Tage soll ihre Einlassung dauern.

Jetzt rudert Bott allerdings zurück: Zwar habe er die Einlassung angekündigt, sie sei aber noch nicht ausgearbeitet. Er bittet deshalb darum, die Erklärung auf die kommende Woche zu verschieben. Die Vorsitzende lehnt dies zunächst ab: "Sie haben das doch schon so lange genug angekündigt."

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Christina Block bei Prozessbeginn im Juli 2025. Damals wurde sie noch von Otmar Kury (r.) und Ingo Bott vertreten.  © Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

14.12 Uhr: Pinar stellt weiteren Antrag

Pinar will Rechtsanwalt Otmar Kury laden! Der Ex-Anwalt von Christina Block hatte die Steakhaus-Erbin bis August 2025 in diesem Prozess vertreten. Kury soll P. rechtlich beraten haben und der Sicherheitsunternehmer habe sich auf dessen Rechtsauffassung verlassen.

Für eine Zeugenladung müsste Block ihren früheren Anwalt von der Schweigepflicht entbinden. Ob sie dies tun wird, wolle Ingo Bott nochmal mit seiner Mandantin besprechen, so Bott auf Nachfrage der Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hält auch den dritten Antrag von Pinar für "wenig relevant". Ihrer Erinnerung nach habe Kury selbst in seiner polizeilichen Aussage an der Legalität der Aktion in der Silvesternacht 2023/24 gezweifelt. Zudem erschließe sich nicht, wann genau Kury denn Sicherheitsunternehmer beraten haben soll.

Block trennte sich während des laufenden Verfahrens von ihrem langjährigen Verteidiger Kury. Vorausgegangen sein sollen Unstimmigkeiten und Differenzen mit dem damals neuen Co-Verteidiger Ingo Bott, der kurz vor Prozessbeginn zum Verteidigerteam dazugestoßen war.

14.05 Uhr: Was wird P. vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft misst dem Antrag wenig Bedeutung bei. Inhaltlich wiederhole er im Wesentlichen einen Punkt, den die Kammer bereits abgelehnt habe: die Beziehung der Akten aus den Parallelverfahren.

Zudem werde dem Sicherheitsunternehmer gar nicht vorgeworfen, an der Planung der Entführung beteiligt gewesen zu sein oder Einblick in die konkreten Planungen gehabt zu haben, so die Staatsanwältin. "Wir haben keine Hinweise darauf ermittelt. Deshalb konnte man als wahr unterstellen, dass Herr P. nichts mit der Entführung zu tun hat."

13.45 Uhr: Pinar will Oberstaatsanwalt als Zeugen laden

Wie bereits am Vortag angekündigt, stellt Pinar einen Antrag, dass die Zeugin Merle B., doch noch einmal befragt werden soll, diesmal mit einer Aussagegenehmigung, die unter anderem auch das Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning berücksichtigt.

Zudem beantragt sie, einen Oberstaatsanwalt als Zeugen zu laden, der auch mit dem Verfahren gegen Hanning befasst ist. Er soll aussagen, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass ihr Mandant etwas mit der Planung der Entführung zu tun gehabt habe. Die Ermittlungsakten im Verfahren gegen Hanning enthielten Widersprüche zu den Vorwürfen gegen ihren Mandanten.

Die Polizei habe unterschiedliche "Betrachtungsweisen, was eigentlich relevant ist", so Pinar.

13.38 Uhr: Nils Fock - "Warum gelten die als gutgläubig, mein Mandant aber nicht?"

Nachdem Reinhard Daum, Anwalt der Cousine von Christina Block, auch im Zusammenhang mit der Zeugin Merle B. noch einmal seinen Unmut über den Umgang mit den nicht lesbaren IT-Asservaten kundgetan hat – "Wir können nicht prüfen, ob darin entlastende Umstände enthalten sind" –, bezieht auch der Anwalt des angeklagten Ehemanns der Cousine, Nils Fock, kurz Stellung.

"Ich verstehe diese Ungleichbehandlung der Familie V. im Vergleich zu meinem Mandanten überhaupt gar nicht", betont er.

Der Familie V. gehört der Hof in Süddeutschland, auf den die jüngsten Block-Kinder nach der Entführung gebracht worden waren. Die Familienmitglieder hatten angegeben, nichts von der Entführung gewusst zu haben. "Warum gelten die als gutgläubig, mein Mandant aber nicht?", fragt Fock. Zumal sein Mandant lediglich einen Standort über einen Messengerdienst weitergeleitet habe.

13.18 Uhr: Es geht weiter

Nach der Mittagspause gibt Gül Pinar, Anwältin des angeklagten Sicherheitsunternehmer P., ihre Stellungnahme zur Zeugenaussage der Chef-Ermittlerin ab.

"Es ist insbesondere nach der Vernehmung von Frau B. erstaunlich, wer hier auf der Anklagebank sitzt und wer nicht", beginnt die Verteidigerin. Damit geht sie erneut auf die Ermittlungen gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad" ein. Auch der Name von Innensenator Andy Grote (58,SPD) fällt. "Irgendwer" habe entschieden, diese nicht anzuklagen.

"Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Staatsanwaltschaft ein großes Verfahren wollte, aber dazu sollten einzelne Namen nicht gehören", so Pinar weiter. Während ihrem Mandanten lediglich das vorgeworfen wird, das getan zu haben, "was sein Unternehmen ohnehin mache: Ein Haus zu bewachen."

P. soll nach der mutmaßlichen Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 mit seiner Sicherheitsfirma die Häuser von Eugen und Christina Block bewacht und abgeschirmt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, damit geholfen zu haben, die unrechtmäßige Situation der zurückgebrachten Kinder aufrechtzuerhalten.

Vor dem Hintergrund, dass selbst die Polizei noch am 5. Januar 2024 präventive Maßnahmen aufgrund einer möglichen Bedrohung durch die Presse für notwendig hielt, seien entsprechende Maßnahmen durch die Mitarbeiter ihres Mandanten schon zuvor "erst recht nachvollziehbar", so Pinar.

11.59 Uhr: Mittagspause

Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.15 Uhr.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

11.50 Uhr: Richterin - "Soll ich das als Drohung verstehen?"

Die Richterin unterbricht auch Voß' Ausführungen mit dem Hinweis, dass kein Plädoyer vorweggenommen werden dürfe.

"Was Sie sagen, ist einfach falsch", entgegnet Voß aufgebracht. Er habe der Richterin seine Rechtsauffassung dazu bereits mehrfach erklärt und vorgelegt. "Wir machen das jetzt so: Ich lese weiter vor, und wenn Sie das für rechtswidrig halten, dann müssen Sie mir das Wort entziehen".

"Soll ich das als Drohung verstehen?", fragt die Richterin.

"Nein, nein. Sie gehen vor, wie Sie das für richtig halten, und ich so, wie ich das für richtig halte", erwidert Voß, der nochmal betont, dass es die Pflicht der Verteidigung sei, "auf schwere prozessuale Missstände hinzuweisen".

Anschließend trägt er noch wenige Minuten weiter vor und "belasse es dann dabei".

Dr. Marko Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks.  © Georg Wendt/dpa

11.40 Uhr: Geht weiter

Nach der Pause gibt Dr. Marko Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks, seine Stellungnahme ab. Er mache sich zunächst "jedes einzelne Wort des Kollegen Rieks zu eigen". Die Zeugenvernehmung von Merle B. sei "zerfasert, konstruiert und beispiellos einseitig."

So sei etwa eine schlichte Reservierung von Konferenzräumen im Hotel "Grand Elysée" für eine Kanzlei-Weihnachtsfeier dazu genutzt worden, seinem Mandanten eine Beteiligung an der Planung der Entführung zu unterstellen. Das sei eine "verstörend steile These". "Nach entlastenden Umständen wurde und sollte nie gesucht werden", ist sich Voß sicher.

Zudem spricht Voß von einer "Zweiklassengesellschaft" im Umgang mit den Angeklagten im Saal und den Beschuldigten außerhalb des Gerichtssaals. Während den israelischen Zeugen rund um den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. (68) teils auf "absurde Weise" entgegengekommen und dies auch belohnt worden sei – etwa mit sicherem Geleit –, würden die Angeklagten im Saal 237 anders behandelt.

Die Vernehmung der Ermittlerin habe seinen Eindruck noch einmal verstärkt, "dass auch das Gericht nicht an entlastenden Umständen interessiert ist".

11.28 Uhr: Richterin unterbricht Delling-Anwalt

Die Vorsitzende unterbricht Rieks' inzwischen fast eine halbe Stunde dauernde Einlassung: "Sie entfernen sich von einer Erklärung zu der Zeugenaussage. Es ist nicht der Sinn eines Erklärrechts, ein Plädoyer vorwegzunehmen."

Zehn Minuten Pause.

David Rieks verteidigt Gerhard Delling (67), den ehemaligen Sportmoderator und Lebenspartner von Christina Block, der wegen Beihilfe angeklagt ist.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

11.10 Uhr: "Besorgnis der Verteidiger" bestätigt

Auch David Rieks, Anwalt von Gerhard Delling, spricht in seiner Stellungnahme von einer "einseitigen Vorprägung" der Ermittlerin, mit der sie dann auch am 3. Januar 2024 auf Christina Block getroffen sei. Daraus ergebe sich auch ein "essenzieller" Eindruck der Gesamtermittlung.

Die Zeugenaussage der Beamtin habe die "Besorgnis der Verteidiger" bestätigt, dass die "Objektivität und Fairness" der Ermittlungen unter einer jahrelangen, einseitigen Kommunikationsrichtung hin zu Stephan Hensel gelitten habe.

"Und wir wissen hier alle, wie feindlich Herr Hensel spätestens seit dem Sommer 2021, vermutlich auch schon davor, gegenüber Christina Block gegenüber war. Und ausgerechnet mit ihm hatte die Ermittlungsführerin intensiven Kontakt", so Rieks weiter.

B. hatte bereits ab 2021 im Fall Block/Hensel ermittelt, auch im Strafverfahren gegen den Vater der Block-Kinder, in dem es ebenfalls um den Vorwurf der Entziehung Minderjähriger geht. Hensel hatte die beiden jüngsten Kinder im Sommer 2021 nach einem Umgangswochenende nicht nach Hamburg zurückgebracht. Seitdem leben die Kinder – mit der Unterbrechung der mutmaßlichen Entführung – bei ihrem Vater in Dänemark.

Rieks betont zudem, dass sein Mandant in den Ermittlungsakten kaum Erwähnung finde. Auch in den vorliegenden Tausenden Chatnachrichten zwischen Block und Delling habe die Polizei selbst unter ihrem "sehr kritischen Auge" nichts gefunden, was einen Zusammenhang mit der Silvesternacht 2023/24 nahelege.

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