Geheime Gutachten doch veröffentlicht, Richterin im Block-Prozess: "Ich bin nicht der Babysitter oder Wachhund!"
Hamburg - Am 69. Verhandlungstag im Kinderentführungsprozess gegen Christina Block (53) war die Öffentlichkeit von Beginn an wieder zugelassen. Im Mittelpunkt stand die Fortsetzung der Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44), die am Dienstag nach fünf Verhandlungstagen abgeschlossen wurde. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Live-Blog.
Der Prozesstag war vor allem von Diskussionen und teils hitzigen Wortwechseln zwischen der Vorsitzenden Richterin und einzelnen Verteidigern geprägt.
Besonders zwischen Anwältin Gül Pinar, die über weite Strecken Fragen an die Zeugin stellte, und der Vorsitzenden wurde es mehrfach laut. Inhaltlich erzählte die Chef-Ermittlerin allerdings nur wenig Neues.
Zu Beginn äußerten mehrere Verteidiger – allen voran Block-Verteidiger Ingo Bott (43) – ihren Unmut darüber, dass die Gutachten der Sachverständige Mareike Schüler-Springorum über die jüngsten Block-Kinder, die zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen worden waren, dennoch in der "Bild"-Zeitung erschienen sind.
Bott sagte, seine Mandantin sei darüber "erheblich erschüttert" gewesen. "Das kann und darf nicht sein", so der Verteidiger.
Die Richterin entgegnete: "Ich kann Ihnen sagen, dass mir das auch nicht gefällt, aber ich bin nicht der Babysitter oder der Wachhund." Das Gericht gebe "ganz sicher keine Akten weiter oder redet mit der Presse". Was andere Prozessbeteiligte machten, darauf habe sie keinen Einfluss.
Delling-Anwalt David Rieks verwies auf die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, gegen die "rechtswidrige Weitergabe von vertraulichen Verfahrensunterlagen" vorzugehen. Die Gutachten könnten seiner Ansicht nach "nur von der Seite von Herrn Hensel" an die Presse gelangt sein. Pinar verwies zudem auf die Möglichkeit einer Rüge durch die Richterin.
15.33 Uhr: Prozesstag ist zu Ende
Rieks hat keine Fragen mehr. Die Verhandlung wird unterbrochen und morgen, 19. August, um 9.30 Uhr fortgesetzt.
15.30 Uhr: Wie geht es den Kindern in Dänemark?
Weiter fragt Rieks, ob die Ermittlerin in den vergangenen drei Jahren der Frage nachgegangen sei, wie es den Kindern in Dänemark gehe.
"Die Frage kam bei uns nicht auf, nachdem uns die Kinder von Anfang an [ab dem 5. Januar 2024, Anm. d. Red.] unmissverständlich gesagt haben, ihr Zuhause sei in Dänemark und dass sie bei Papa und ihrer großen Schwester sein möchten."
15.25 Uhr: Delling-Anwalt fragt weiter
Voß hat keine weiteren Fragen. Nun übernimmt Dr. Rieks, der Verteidiger von Gerhard Delling. Auch er fragt zu seinem "besseren Verständnis" noch einmal nach den von Ingo Bott angesprochenen Veränderungen in den Aussagen der Kinder. Die Veränderungen seien auch der Zeugin aufgefallen, von ihr jedoch nicht überbewertet worden.
"Aber warum sie manche Aussagen geändert haben, weiß ich nicht. Die Kinder sind auch auf Social Media und haben vielleicht etwas gelesen. Es kann auch sein, dass sie es selbst nicht wissen", so die Ermittlerin.
Nach jeder Vernehmung habe sie mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Ein aussagepsychologisches Gutachten sei dabei nicht in Betracht gezogen worden.
15.10 Uhr: Zeugin: "Ich finde es frech, dass Sie mich schon wiederholt der Lüge bezichtigen"
Jetzt stellt Dr. Voß, der Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks, seine Fragen. Zunächst fragt er die Zeugin, ob sie die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gelesen habe. Als diese dies verneint, zeigt er sich verwundert: "Schwer zu glauben, aber nehmen wir es mal so hin!"
Die Beamtin reagiert daraufhin: "Ich finde es frech, dass Sie mich schon wiederholt der Lüge bezichtigen."
Voß geht es dabei um zwei Stellen in der Anklageschrift, in denen es um mutmaßliche Konferenzraumbuchungen seines Mandanten im Hotel Grand Elysée geht.
15 Uhr: Geht weiter
Die Kammer lehnt die Frage mit der Begründung ab, sie sei gesetzwidrig, da sie nicht von der Aussagegenehmigung der Zeugin gedeckt ist.
Danach hat Bott keine weiteren Fragen mehr, weist jedoch darauf hin, dass er noch einen nicht verschiebbaren Antrag zu stellen habe. Während der Zeugenvernehmung könne er diesen jedoch nicht stellen, so die Richterin.
Bott verlangt daraufhin, seinen Wunsch, den Antrag zu stellen, ins Protokoll aufzunehmen.
14.49 Uhr: Wieder Streit und Pause
Jetzt diskutieren auch Bott und die Richterin über die Zulässigkeit von Fragen und die genaue Protokollierung solcher. Konkret geht es um die Frage: "Haben Sie den Umgangspfleger Herr D. im Strafverfahren gegen Herrn Hensel als Zeuge vernommen und dabei zu der seelischen Entwicklung der Kinder seit August 2021 befragt? Falls nein, warum nicht?"
Bott verlangt einen Kammerbeschluss.
Sascha Böttner, Verteidiger des in U-Haft sitzenden Tal S. (36), schlägt für die "Beschleunigung des Verfahrens" vor, dass potenziell unzulässige Fragen gesammelt und schriftlich eingereicht werden sollen.
Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.
14.39 Uhr: Ingo Bott hat noch weitere Fragen
Die Richterin fragt, wer noch Fragen an die Zeugin hat (die Verteidiger hatten schon an den vergangenen Prozesstagen mit der Zeugin die Chance, Fragen zu stellen). Ingo Bott meldet sich, er habe noch "ein paar".
Er fragt unter anderem, ob die Zeugin die Veränderungen in den Aussagen der Kinder hinterfragt habe. Gerade im Vergleich der Vernehmungen der Kinder vom 5. Januar und 11. Juni 2024 seien ihm "signifikante Veränderungen" aufgefallen, etwa die Nennung weiterer Namen.
"Nein", so die Zeugin. Sie holt weiter aus und erklärt, warum sie darin "keinen Widerspruch" oder gar eine "Manipulierung, auf die Sie vielleicht hinauswollen", sieht. "Für mich sind das Ergänzungen, das ist völlig normal. Das ist auch bei Erwachsenen so. Wenn Sie jemanden am Tatort fragen, ist das etwas anderes, als später bei einer Vernehmung."
Theo habe sich zum Beispiel bei der ersten Vernehmung kaum konzentrieren können, beide Kinder hätten schnell nach Hause [zu ihrem Vater, Anm. d. Red.] gewollt und bei der Befragung im Juni in Dänemark habe man viel mehr Zeit gehabt.
14.30 Uhr: Befragung geht weiter
Pinar ist dann jetzt doch durch mit ihren Fragen. Jetzt fragt Reinhard Daum, der Verteidiger der Cousine von Frau Block, der nur zwei Nachfragen hat.
14.20 Uhr: Wieder hitzige Diskussionen - "Mäßigen Sie sich in Ihrem Tonfall"
Die Richterin beanstandet mehrere Fragen. "Wir drehen uns im Kreis", so Pinar, die die Fragen der Richterin eigentlich schriftlich geben wollte, in der Hoffnung, für diese noch eine Erweiterung der Aussagegenehmigung der Zeugin zu erreichen.
"Ich habe Ihnen gesagt, dass Sie mir die Frage geben können", erwidert die Richterin. "Ich kann Ihnen auch einen Kaffee in die Hand drücken!", so Pinar trocken.
"Frau Pinar, bleiben Sie bitte sachlich!", so die Richterin. "Sie sind doch diejenige, die unsachlich ist!", setzt Pinar den Streit fort. Daraufhin lässt die Richterin Pinars Kaffee-Bemerkung ins Protokoll aufnehmen.
Pinar: "Schreiben Sie auch rein, dass ich früher in der Schule auch schon immer im Klassenbuch stand und es mir auch egal war!" Die Richterin: "Mäßigen Sie sich in Ihrem Tonfall." Pinar: "Ich passe mich nur Ihrem an."
Pinar fragt jetzt doch jede einzelne Frage ab, ob die Zeugin dazu eine Auskunft geben darf oder nicht.
14.13 Uhr: Es geht weiter
Pinar hat keine weiteren Fragen mehr, allerdings möchte sie noch ein paar weitere Fragen, die nicht von der Aussagegenehmigung der Zeugin gedeckt sind, zu Protokoll geben.
Viele davon betreffen den ehemaligen BND-Chef August Hanning, der in diesem Verfahren als Zeuge geladen war, aber von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.
14 Uhr: Kurze Pause
Pinar ist erstmal durch mit ihren Fragen, will sich aber nochmal mit ihrem Mandanten besprechen. Es folgt eine Pause bis 14.10 Uhr.
13.48 Uhr: Zeugin ermittelte auch gegen Stephan Hensel
Pinar hakt weiter nach. Sie will offenbar darauf hinaus, dass Hensel aus ihrer Sicht nicht nur als Anzeigeerstatter in diesem Prozess auftritt, sondern zugleich in einem anderen Verfahren als Beschuldigter geführt wird, in dem es ebenfalls um den Verdacht der Entziehung Minderjähriger geht.
Daraufhin erinnern die Richterin und die Staatsanwaltschaft die Anwältin noch einmal daran, dass die Zeugin bereits in diesem getrennten Verfahren gegen Hensel ermittelt hatte. Somit habe sie bereits am Tag ihres ersten Einsatzes im Entführungsfall gewusst, dass gegen den Ex-Mann von Frau Block ebenfalls ein Strafverfahren läuft.
"Das war der Zeugin von Anfang an klar. Die Silvesternacht war ein anderer Zusammenhang", so die Richterin, die noch einmal betont, "nicht die ganze Zeit" von der Verteidigerin "angeschrien" werden zu wollen. Diese trotzig: "Wie man in den Wald hineinbläst …"
13.36 Uhr: Es geht weiter
Nach der Mittagspause setzt Anwältin Gül Pinar die Befragung der Zeugin fort. Sie habe in der Pause noch einmal in die Akte geschaut und dabei keine Vermerke über Telefonate mit Stephan Hensel gefunden.
Zuvor war eine Frage Pinars als Wiederholungsfrage beanstandet worden. Dabei ging es um die Häufigkeit der Kontakte zwischen der Zeugin und dem Vater der Block-Kinder.
"Was sagen Sie dazu, wenn ich das so sage?", fragt Pinar. "Dann muss ich das so erstmal hinnehmen", antwortet die Zeugin. "Wie hat sich die Rolle von Herrn Hensel im Laufe der Ermittlungen für Sie verändert?", fragt die Anwältin anschließend. "Hensel ist Geschädigter in diesem Strafverfahren. Das war er von Anfang an und ist er jetzt immer noch", betont die Zeugin.
11.57 Uhr: Mittagspause
Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.30 Uhr.
11.37 Uhr: Aussagegenehmigung wird thematisiert - "Da ist sie endlich!"
Pinar fragt weiter nach Ermittlungen gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad". "Das ist von meiner Aussagegenehmigung - da ist sie endlich - nicht abgedeckt", so die Zeugin.
Ihr Aussagegenehmigung hatte in den vergangenen Prozesstagen immer wieder zu Diskussionen und Streits geführt. Die Beamtin dürfe ausschließlich zu diesem Verfahren und den dazugehörigen Ermittlungen aussagen, betonte sie immer wieder.
11.21 Uhr: Es geht weiter
Verteidigerin Pinar setzt ihre Befragung fort: "Können Sie mir nach Ihrem Schlussbericht sagen, wie Herr P. [der angeklagte Sicherheitsunternehmer] die Entziehung der Kinder gefördert haben soll?"
Die Ermittlerin antwortet: "Das Behindern, dass die Kinder das Haus verlassen!"
"Das machen Sie anhand der Alarmanlage fest?" - "Ja."
P. soll nach der mutmaßlichen Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 mit seiner Sicherheitsfirma die Häuser von Eugen und Christina Block bewacht und abgeschirmt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, damit geholfen zu haben, die unrechtmäßige Situation der zurückgebrachten Kinder aufrechtzuerhalten.
Zudem soll der ehemalige LKA-Fahnder im Vorfeld für die Block-Familie ein "Risikopapier" für eine Rückholung der Kinder erstellt haben: "Da war von Gefahren bis hin zum Tod die Rede. Ich gehe davon aus, dass er wusste, es geht um mehr, als die Kinder einfach ins Auto zu setzen", so die Zeugin.
11.04 Uhr: Pause
Die Richterin unterbricht die Befragung für eine kurze Pause bis 11.20 Uhr.
11 Uhr: Klara hatte das Gefühl, nicht gehen zu können
Die Anwältin bittet die Zeugin zu erläutern, ob Blocks Tochter ihr gegenüber geäußert habe, nach der mutmaßlichen Entführung im Haus ihrer Mutter "eingesperrt" gewesen zu sein.
"Sie hatte das Gefühl, nicht gehen zu können. Aber wenn Sie mit eingesperrt eine verschlossene Tür meinen, dann nicht!", so die Zeugin.
Pinar fragt genauer nach, was Klara konkret gesagt habe: "Sie hat von Bodyguards geredet, dass es dort Menschen gab, bei denen sie angenommen hat, dass sie da sind, um dafür zu sorgen, dass sie nicht geht."
"Haben Sie eine solche Situation beobachtet?", fragt Pinar.
"Ich fand nichts bedrohlich, aber das sieht ja jeder anders!", so die Zeugin. Sie betont zudem erneut, dass sie am 3. Januar 2024 nur wenig vom Haus von Christina Block gesehen habe.
10.50 Uhr: "Mich qualifizieren 20 Jahre bei der Polizei Hamburg!"
Pinar fragt unter anderem, wann der Zeuge Jonathan C. als Verdächtiger feststand. "Namentlich nach der Vernehmung von David B.", antwortet die Zeugin. Zuvor habe man ihn anhand von Überwachungsvideos aus dem Hotel "Grand Elysée" als "augenscheinliches" Mitglied der Gruppe identifiziert.
Weiter fragt Pinar, ob die Zeugin besonders für die Vernehmung minderjähriger Kinder geschult sei. Damit geht es nun um die Befragung von Klara nach der Entführung, die Merle B. durchgeführt hat.
"Es gibt Schulungen, die ich gemacht habe, aber grundsätzlich qualifizieren mich 20 Jahre bei der Polizei Hamburg dazu", betont die Zeugin.
10.30 Uhr: Zeugin - "Frau Block hat mir den Mund verboten!"
Die Frage Pinars "Welche Straftat haben Sie am 3. Januar 2024 gesehen?" löst erneut eine Diskussion aus. Nebenklagevertreter Philip von der Meden wirft ein, er wisse nicht, ob die Frage zulässig sei.
Die Richterin beanstandet die Frage daraufhin: "Sie fragen nach einer rechtlichen Bewertung, dafür ist die Zeugin nicht da!" Pinar entgegnet: "Ich frage eine Kriminalbeamtin, natürlich kann sie das rechtlich bewerten!" "Nein, Sie fragen nach einer Einschätzung der Zeugin", erwidert die Richterin.
Pinar formuliert daraufhin anders weiter:
"Haben Sie am 3. Januar beobachtet, dass die Kinder festgehalten werden?" – "Nein."
"Haben Sie beobachtet, dass die Kinder sich nicht frei bewegen konnten?" – "Nein."
"Haben Sie am 3. Januar beobachtet, dass die Kinder mit niemandem reden durften?"
Die Chef-Ermittlerin antwortet: "Ich durfte ja nicht mit den Kindern reden. Frau Block hat mir den Mund verboten! Später durfte ich dann 'Hallo' sagen. Ob sie das den Kindern verboten hat, kann ich nicht sagen."
10.19 Uhr: Staatsanwaltschaft: "Fragen haben nichts mit dem Prozess zu!"
Pinar fragt die Zeugin viel zur Arbeitsweise der Polizei, wer, wie, wann welche E-Mails gelesen hat. "Gab es ein Gruppenpostfach?", will sie zum Beispiel wissen. Und weiter: "Kamen Sie mir der Informationsmenge klar?" "Haben Sie alle Mails Otmar Kury [Ex-Anwalt von Christina Block] gelesen?" "Ich denke schon!", so die Zeugin.
Zwischendurch wirft die Staatsanwaltschaft ein: "Ich glaube, eigentlich müssten alle Fragen beanstandet werden, weil die ganzen Fragen nichts mit dem zu tun haben, was hier im Prozess verhandelt wird!" Die Richterin kündigt daraufhin an, dies bei den folgenden Fragen zu berücksichtigen.
10.05 Uhr: Es geht weiter
Die Kammer lehnt den Antrag ab. Pinar setzt die Zeugenbefragung fort.
10 Uhr: Kurze Pause
Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.
9.57 Uhr: Hitzige Debatten mit der Richterin
Die Zeugin Merle B. (44) wird aufgerufen, doch ihre Befragung ist von Beginn an von Diskussionen geprägt. Zunächst muss geklärt werden, welcher Verteidiger das Fragerecht hat. Die Wahl fällt auf Rechtsanwältin Gül Pinar. Kurz darauf entbrennt erneut eine hitzige Debatte zwischen der Verteidigerin des angeklagten Sicherheitsunternehmers und der Richterin, die mehrere Fragen an die Zeugin als "Suggestivfragen" beanstandet.
"Was haben Sie für einen Ton heute Morgen mir gegenüber?", will Pinar wissen. Als die Richterin daraufhin sagt, sie mache nur ihren Job, entgegnet Pinar: "Sie machen unterschiedliche Jobs, die Sie auch sonst nicht wahrnehmen!"
Erhitzt lässt die Richterin die Äußerung ins Protokoll aufnehmen. Als Pinar daraufhin ebenfalls protokollieren lassen will, dass ihre Aussage darauf abzielte, dass die Richterin auch Verfahrensbeteiligte rügen könne, die geheime Akten an die Presse weitergeben, verneint die Richterin dies. Daraufhin beantragt die Verteidigerin einen Beschluss der Kammer, die sich daraufhin zurückzieht.
Zuvor wird auch Anwalt Dr. Marko Voß laut. Er schließt sich dem Antrag von Pinar an und betont noch einmal, dass sich Herr Hensel als "Retter der Kinder" darstelle, nun aber offenbar Unterlagen weitergegeben würden. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, wem das Wohl der Kinder tatsächlich am Herzen liege.
9.41 Uhr: Richterin - "Ich bin keine Babysitterin!"
Sofort ergreift Block-Anwalt Ingo Bott (43) das Wort und bittet die Richterin erneut, auf einen sensiblen Umgang mit den "kinderbezogenen Daten" hinzuweisen. Er bezieht sich dabei auf einen BILD-Artikel, in dem die Gutachten der Sachverständigen thematisiert werden. Diese lagen der Zeitung offenbar vor, obwohl sie eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen wurden und ihre Inhalte nicht veröffentlicht werden sollten.
Seine Mandantin sei darüber "erheblich erschüttert" gewesen. "Das kann und darf nicht sein", so Bott. Solche Artikel würden immer dazu dienen, ein bestimmtes Bild von seiner Mandantin, aber auch von den Kindern zu zeichnen. "Ich sage nur die Stichpunkte: Dämonisierung, Katastrophisierung", so Bott weiter.
"Ich kann Ihnen sagen, dass mir das auch nicht gefällt, aber ich bin nicht der Babysitter oder der Wachhund", entgegnet die Richterin. "Das Gericht gibt ganz sicher keine Akten weiter oder redet mit der Presse." Was andere Prozessbeteiligte machten, darauf habe sie keinen Einfluss.
David Rieks, Delling-Verteidiger, wirft ein, dass aber die Staatsanwaltschaft etwas gegen die stetige "rechtswidrige Weitergabe von vertraulichen Verfahrensunterlagen" unternehmen könne. Er betont zudem, dass die Gutachten "nur von der Seite von Herrn Hensel" an die Presse weitergegeben worden sein können.
9.38 Uhr: Es geht los
Mit rund zehn Minuten Verspätung startet der 69. Verhandlungstag.
9.25 Uhr: Block und Delling noch nicht da
Fünf Minuten vor dem offiziellen Beginn um 9.30 Uhr ist der Zuschauerraum mäßig gefüllt. Noch sind längst nicht alle Prozessbeteiligten im Saal 237 anwesend, darunter auch Christina Block und ihr Lebenspartner Gerhard Delling.
9 Uhr: So geht es am Dienstag weiter
Am 69. Verhandlungstag soll die Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) durch die Verfahrensbeteiligten fortgesetzt werden, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Die Polizistin war bereits am 44., 45., 58. und 59. Verhandlungstag als Zeugin geladen. Dabei kam es wiederholt zu Diskussionen über ihre begrenzte Aussagegenehmigung. Sie dürfe ausschließlich zu diesem Verfahren und den dazugehörigen Ermittlungen aussagen, betonte die Beamtin immer wieder.
Die Verteidigung fragte jedoch wiederholt auch zu den Verfahren gegen Stephan Hensel und dessen Frau Astrid Have sowie gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".
Für Aufsehen sorgte zudem eine Äußerung, die Christina Block der Zeugin am 3. Januar 2024 gegenüber gemacht haben soll. Nachdem Merle B. sie über die Ermittlungen wegen Entziehung Minderjähriger belehrt hatte, soll Block gesagt haben: "Er macht eine Entführung, und ich mache Rückführung."
Die Ermittlerin erklärte, sie habe dies so verstanden, dass Block dafür verantwortlich sei, dass die Kinder wieder in Hamburg seien. Auf Nachfrage von Verteidiger Ingo Bott räumte sie jedoch ein, dass es sich um ihre Interpretation gehandelt habe. Aus ihrer Sicht habe Block damit ein "Teil-Geständnis" abgelegt.
Update, 8.50 Uhr: Recap von Freitag
Am 68. Verhandlungstag hat das Hamburger Landgericht die Öffentlichkeit wieder zugelassen.
Die Sachverständige Mareike Schüler-Springorum hatte in Abwesenheit von Zuschauern und Medien die Folgen der Entführung für die jüngsten Kinder von Stephan Hensel und Christina Block in der Silvesternacht 2023/2024 beschrieben.
Nach ihrer Einschätzung waren der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen einer "massiven Traumatisierung" ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin nach Abschluss der Gutachtenerstattung mitteilte.
Die knappe Zusammenfassung der mehrere hundert Seiten umfassenden Gutachten der Sachverständigen nahm Block-Verteidiger Ingo Bott (43) am Freitag zum Anlass für einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Sollte sie von der knappen Pressemitteilung zum Gutachten gewusst oder diese veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen.
Bott beantragte außerdem die Ladung eines früheren Au-pairs, das ein liebevolles Verhältnis Blocks zu ihren Kindern bestätigen soll. Weiter beantragte Blocks zweite Verteidigerin Paula Wlodarek, Schreiben der ehemaligen Schule des entführten Sohnes zu verlesen.
Daraus gehe hervor, dass das Kind in der Schule gut integriert gewesen sei und es keine Anzeichen für Misshandlungen durch die Mutter gegeben habe. Vater Stephan Hensel hatte einen entsprechenden Vorwurf gegen seine Ex-Frau erhoben.
Insgesamt stellten die Verteidiger am Freitag elf weitere Beweisanträge.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa
