Aufgebrachte Gemüter im Block-Prozess: "Soll ich das als Drohung verstehen?"

Hamburg - Am 70. Verhandlungstag im Kinderentführungsprozess gegen Christina Block (53) geht es ohne Zeugen weiter. Stattdessen werden Stellungnahmen und Anträge der Verfahrensbeteiligten erwartet. TAG24 ist vor Ort und berichtet in einem Liveblog.

Der Steakhouse-Erbin (53) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

11.59 Uhr: Mittagspause

Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.15 Uhr.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

11.50 Uhr: Richterin - "Soll ich das als Drohung verstehen?"

Die Richterin unterbricht auch Voß' Ausführungen mit dem Hinweis, dass kein Plädoyer vorweggenommen werden dürfe.

"Was Sie sagen, ist einfach falsch", entgegnet Voß aufgebracht. Er habe der Richterin seine Rechtsauffassung dazu bereits mehrfach erklärt und vorgelegt. "Wir machen das jetzt so: Ich lese weiter vor, und wenn Sie das für rechtswidrig halten, dann müssen Sie mir das Wort entziehen".

"Soll ich das als Drohung verstehen?", fragt die Richterin.

"Nein, nein. Sie gehen vor, wie Sie das für richtig halten, und ich so, wie ich das für richtig halte", erwidert Voß, der nochmal betont, dass es die Pflicht der Verteidigung sei, "auf schwere prozessuale Missstände hinzuweisen".

Anschließend trägt er noch wenige Minuten weiter vor und "belasse es dann dabei".

Dr. Marko Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks.  © Georg Wendt/dpa

11.40 Uhr: Geht weiter

Nach der Pause gibt Dr. Marko Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks, seine Stellungnahme ab. Er mache sich zunächst "jedes einzelne Wort des Kollegen Rieks zu eigen". Die Zeugenvernehmung von Merle B. sei "zerfasert, konstruiert und beispiellos einseitig."

So sei etwa eine schlichte Reservierung von Konferenzräumen im Hotel "Grand Elysée" für eine Kanzlei-Weihnachtsfeier dazu genutzt worden, seinem Mandanten eine Beteiligung an der Planung der Entführung zu unterstellen. Das sei eine "verstörend steile These". "Nach entlastenden Umständen wurde und sollte nie gesucht werden", ist sich Voß sicher.

Zudem spricht Voß von einer "Zweiklassengesellschaft" im Umgang mit den Angeklagten im Saal und den Beschuldigten außerhalb des Gerichtssaals. Während den israelischen Zeugen rund um den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. (68) teils auf "absurde Weise" entgegengekommen und dies auch belohnt worden sei – etwa mit sicherem Geleit –, würden die Angeklagten im Saal 237 anders behandelt.

Die Vernehmung der Ermittlerin habe seinen Eindruck noch einmal verstärkt, "dass auch das Gericht nicht an entlastenden Umständen interessiert ist".

11.28 Uhr: Richterin unterbricht Delling-Anwalt

Die Vorsitzende unterbricht Rieks' inzwischen fast eine halbe Stunde dauernde Einlassung: "Sie entfernen sich von einer Erklärung zu der Zeugenaussage. Es ist nicht der Sinn eines Erklärrechts, ein Plädoyer vorwegzunehmen."

Zehn Minuten Pause.

David Rieks verteidigt Gerhard Delling (67), den ehemaligen Sportmoderator und Lebenspartner von Christina Block, der wegen Beihilfe angeklagt ist.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

11.10 Uhr: "Besorgnis der Verteidiger" bestätigt

Auch David Rieks, Anwalt von Gerhard Delling, spricht in seiner Stellungnahme von einer "einseitigen Vorprägung" der Ermittlerin, mit der sie dann auch am 3. Januar 2024 auf Christina Block getroffen sei. Daraus ergebe sich auch ein "essenzieller" Eindruck der Gesamtermittlung.

Die Zeugenaussage der Beamtin habe die "Besorgnis der Verteidiger" bestätigt, dass die "Objektivität und Fairness" der Ermittlungen unter einer jahrelangen, einseitigen Kommunikationsrichtung hin zu Stephan Hensel gelitten habe.

"Und wir wissen hier alle, wie feindlich Herr Hensel spätestens seit dem Sommer 2021, vermutlich auch schon davor, gegenüber Christina Block gegenüber war. Und ausgerechnet mit ihm hatte die Ermittlungsführerin intensiven Kontakt", so Rieks weiter.

B. hatte bereits ab 2021 im Fall Block/Hensel ermittelt, auch im Strafverfahren gegen den Vater der Block-Kinder, in dem es ebenfalls um den Vorwurf der Entziehung Minderjähriger geht. Hensel hatte die beiden jüngsten Kinder im Sommer 2021 nach einem Umgangswochenende nicht nach Hamburg zurückgebracht. Seitdem leben die Kinder – mit der Unterbrechung der mutmaßlichen Entführung – bei ihrem Vater in Dänemark.

Rieks betont zudem, dass sein Mandant in den Ermittlungsakten kaum Erwähnung finde. Auch in den vorliegenden Tausenden Chatnachrichten zwischen Block und Delling habe die Polizei selbst unter ihrem "sehr kritischen Auge" nichts gefunden, was einen Zusammenhang mit der Silvesternacht 2023/24 nahelege.

10.45 Uhr: Bott wirf der Polizei vor, dem "Kompass" von Stephan Hensel gefolgt zu sein

Bott wirft der Beamtin vor, einem "Narrativ" und dem "Kompass" von Stephan Hensel, Ex-Mann von Block und Vater ihrer Kinder, gefolgt zu sein. Sie habe es zudem versäumt, nicht nur mit Frau Block (außer am 3. Januar 2024), sondern auch mit weiteren Menschen aus dem Hamburger Umfeld der Kinder zu sprechen. Er wirft ihr vor, auf "einem Ermittlungsauge blind" gewesen zu sein.

Zudem hätte die Polizei Frau Block unmittelbar nach der mutmaßlichen Entführung an Neujahr 2024 kontaktieren müssen und auch können. Sie hätten in dem Fall "eine ahnungslose Mutter" im Hotel "Grand Elysée" angetroffen. "Aber es gab nur einen Anruf des Kriminaldauerdienstes, da war Frau Block aber schon auf dem Weg nach Süddeutschland", so Bott.

Und weiter: "Wer weiß, wie das Verfahren gelaufen wäre, wenn die Polizei ihrer Pflicht nachgegangen wäre und Frau B. ihre Hausaufgaben richtig gemacht hätte."

10.35 Uhr: Stellungnahme zur Zeugin

Bott fährt mit einer Stellungnahme zur Zeugenaussage der Chef-Ermittlerin Merle B. (44) fort.

10.27 Uhr: Kammer lehnt Botts Antrag ab

Die Kammer lehnt Botts Antrag ab. Der von ihm erhobene Vorwurf einer Unterlassung sei bereits deshalb unbegründet, weil die Kammer keine Möglichkeit habe, gegen die Weitergabe der Gutachten vorzugehen.

Christina Block mit ihrem Anwalt Ingo Bott (43) an Tag 70 vor dem Hamburger Landgericht.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

10.20 Uhr: Anwältin der Kinder: "Schlimmer geht es ja eigentlich gar nicht"

Auch die Nebenklagevertreterin der Kinder, Tanja Jeney, kritisiert die Veröffentlichung scharf. "Schlimmer geht es ja eigentlich gar nicht", betont sie. Sie hätte sich gewünscht, dass die Richterin dazu etwas deutlicher Stellung bezieht.

Die Anwältin hatte den Antrag auf den Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund "höchstpersönlichen Informationen" über das Innenleben und den Gesundheitszustand ihrer Mandanten gestellt.

Die Staatsanwaltschaft kündigt an, von Amtswegen zu ermitteln, ob die Weitergabe und auch die Veröffentlichung strafbar sind. Mehrere Verteidiger, darunter Delling-Anwalt David Rieks, bitten daraufhin mit "Nachdruck" zu ermitteln.

Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück. Kurze Pause.

10.13 Uhr: Ingo Bott sieht weitere "Schädigungsgefahr"

Die Verhandlung beginnt mit dem "unverzüglichen Antrag" von Block-Anwalt Ingo Bott (43), den er bereits am Dienstag angekündigt hatte. Er beanstandet die "unterlassene" Reaktion der Kammer auf die Information, dass die psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Mareike Schüler-Springorum an die Presse weitergegeben worden sind.

Bott hätte sich gewünscht, dass die Kammer aufklärt, wer die Gutachten offenbart und die Herkunft der Veröffentlichungen ermittelt. Das gehöre zu der Fürsorgepflicht des Gerichts. "Wenn das Gericht nicht die Kontrolle über die Akte hat, wer denn dann?", fragt Bott – eine Anspielung auf die Aussage der Richterin, sie sei nicht die "Babysitterin" der Verfahrensbeteiligten.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Annahme der Sachverständigen, dass die Genesung der Kinder erschwert werde, solange das Verfahren laufe, sehe er durch die Veröffentlichung eine weitere "Schädigungsgefahr". Bott betont erneut seinen Verdacht, dass die Nebenklage - Stephan Hensel - das Gutachten an die Presse weitergegeben haben könnte.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden weist den Vorwurf zurück: "Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Das Gutachten muss im Interesse aller unter Verschluss bleiben."

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