Ermittlerin im Block-Prozess: "Diese Vorstellung ist so lebensfremd!"
Hamburg - Am 45. Prozesstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) soll die Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) fortgesetzt werden.
12.02 Uhr: Mittagspause
Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.20 Uhr. In dieser Zeit könne Ingo Bott laut Richterin entscheiden, ob er einen gerichtlichen Beschluss über die Ablehnung der Protokollierung beantragen will oder nicht.
11.55 Uhr: Zeugin beschreibt Botts Vorstellung als "lebensfremd"
Ingo Bott fragt weiter, warum die Zeugin Theo und Klara bei der Übergabe am 5. Januar 2024 nicht zunächst direkt belehrt und vernommen habe, sondern sie erst zu ihrem Vater gelassen habe. Die Zeugin reagiert irritiert: "Ich weiß gar nicht, wie ich darauf antworten soll – die Vorstellung ist so lebensfremd!"
"Natürlich habe ich die Kinder sofort zu ihrem Vater gebracht. Das stand für mich völlig außer Frage. Danach haben wir die Vernehmung gemacht, so ordentlich, wie es eben ging. Das war mit Sicherheit nicht üblich, aber der Fall war ja auch alles andere als üblich", so die Ermittlerin weiter.
Die Kinder waren am 5. Januar 2024 vom damaligen Anwalt von Christina Block, Dr. Otmar Kury, zum Parkplatz der Polizeiwache gebracht worden und dort von der Zeugin in Empfang genommen worden.
Bott beantragt, den Satz der Zeugin, wonach keine direkte Übergabe an den Vater "lebensfremd" gewesen sei, entsprechend im Protokoll festzuhalten. Die Richterin lehnt dies ab.
Dr. Sascha Böttner, der Verteidiger des Angeklagten Tal S., der seit November 2024 als einziger der Angeklagten in U-Haft sitzt, appelliert anschließend an Bott, "solche Dinge zu unterlassen, die kosten nur unnötig Zeit und mein Mandant leide darunter".
11.35 Uhr: Es geht weiter
Ingo Bott fragt weiter, ob sich die Zeugin zutraue, das Kindeswohl zu bewerten. Diese bejaht dies, betont jedoch, dass wenn wie bei ihrem Besuch bei Frau Block und den Kindern nach der Entführung am 3. Januar 2024 eine Fachbehörde beteiligt ist, diese dann auch entscheide.
11.25 Uhr: Bott bittet um eine Pause
Die Verhandlung wird für fünf Minuten unterbrochen. Ingo Bott hatte während seiner Befragung der Zeugin um eine kurze Pause gebeten.
Zuvor war es unter anderem um den laut der Zeugin "ersten Entführungsversuch" im Sommer 2022 gegangen. Bott wollte von ihr wissen, woran sie festmache, dass es sich dabei um einen Entführungsversuch gehandelt habe. Die Zeugin verweist darauf, dass diese Bewertung von anderen getroffen worden sei.
Sie betont zudem noch einmal, dass sie, wenn sie von "wir" spreche, die Polizei und die Staatsanwaltschaft meine und nicht sich selbst.
11.05 Uhr: Bott wiederholt, die Ermittlungen seien "auf einem Auge blind" geführt worden
Erneut bricht Streit um eine Frage ein anderes Verfahren betreffend aus. Die Zeugin wird gebeten, den Saal kurz zu verlassen. Bott hatte eine präzise Antwort der Zeugin darauf verlangt, ob im Verfahren gegen Stephan Hensel Mitarbeiter des Jugendamts von der Polizei vernommen worden seien oder nicht. Eine Antwort wäre aber wieder nicht von der Aussagegenehmigung der Zeugin gedeckt gewesen.
Die Richterin fragt Bott nach dem Zusammenhang seiner Frage und den Ereignissen in der Silvesternacht 2023/24, die "hier schließlich verhandelt werden". Der Block-Anwalt wiederholt, die Ermittlungen seien "auf einem Auge blind" und von Stephan Hensel "manipuliert" geführt worden. Dabei sei es wichtig, wie die Zeugin im Verfahren gegen den Ex-Mann von Christina Block vorgegangen sei, in dessen Kern es ebenfalls um Manipulation gehe.
Die Staatsanwältin verteidigt die Zeugin: Im Verfahren gegen Stephan Hensel habe diese immerhin so ermittelt, dass dieses zur Anklage gebracht worden sei. "Herr Hensel hat sie also genauso als Straftäter betrachtet wie die hier angeklagten Personen", so Staatsanwältin Paul.
10.45 Uhr: Zeugin sah "keine Anzeichen für eine Manipulation"
Bott fragt weiter zu Stephan Hensel: Wie viele Beschlüsse und E-Mails dieser im Laufe der Jahre an die Zeugin geschickt habe und ob sie diese auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe.
Der Verteidiger will weiter wissen, ob sich die Ermittlerin auch mit der Möglichkeit beschäftigt habe, von Stephan Hensel durch dessen einseitige Informationsgabe "ebenso wie die Kinder manipuliert" worden zu sein.
Die Zeugin betont, sie habe sich damit auseinandergesetzt, jedoch "keine Anzeichen für eine Manipulation" gesehen. Es sei nichts Ungewöhnliches, dass "jeder Verfahrensbeteiligte einseitig schildert" und die Gefühle von Herrn Hensel andere seien als die von Frau Block.
"Ich war mir ziemlich sicher, dass Frau Block mir die Dinge anders geschildert hätte – aber sie hat nun mal nicht mit mir geredet", so die Zeugin.
10.33 Uhr: Es geht weiter
Die Frage, ob die Zeugin in den Jahren vor der Entführung versucht habe, Personen aus dem Umfeld von Klara und Theo zu kontaktieren, weist die Kammer nach der Pause zurück.
Die Zeugin hatte auf die Frage geantwortet, bei der Frage gehe es erneut um andere Strafverfahren, die nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt seien.
10.10 Uhr: Bott wird Zeugin vor, um den Finger gewickelt worden zu sein
Die Richterin beanstandet erneut eine Frage von Block-Anwalt Ingo Bott. Dieser verlangt daraufhin eine gerichtliche Entscheidung. Schon jetzt – nach nur wenigen Fragen an die Zeugin – sei erkennbar, dass die Ermittlungen "auf einem Auge blind"geführt worden seien.
"Die Vorprägung durch Herrn Stephan Hensel ist mit Händen greifbar", so Bott. Direkt an die Zeugin gerichtet ergänzt er: "Vielleicht können Sie ja auch gar nichts dafür, dass Herr Hensel Sie um den Finger gewickelt hat."
Die Staatsanwaltschaft reagiert empört und widerspricht deutlich: Es sei "mitnichten greifbar", dass die Ermittlungen einseitig geführt worden seien. Vielmehr handele es sich um einen "derart außergewöhnlichen Fall", dass naturgemäß anders ermittelt werde als etwa bei einer gewaltlosen Kindesentziehung ins Ausland.
Die Kammer zieht sich für eine zehnminütige Pause zurück.
10 Uhr: Zeugin: "Frau Block wollte nicht mit mir sprechen!"
Bott will genauere Details zu den Gesprächen der Zeugin mit Stephan Hensel (51), der heute – wie schon am Montag – nicht persönlich anwesend ist. Ihn interessiert insbesondere, warum viele dieser Gespräche im Beisein von dessen neuer Frau Astrid Have stattgefunden haben. "Ist das bei Vernehmungen üblich?", fragt Bott.
"Nein, aber dabei hat es sich auch nicht um Vernehmungen gehandelt", entgegnet die Zeugin und führt weiter aus: "Ich beschreibe das eher als Bürgernähe." Gerade in den Fällen, die sie betreue, spreche sie viel mit den Geschädigten; dabei gehe es auch einfach mal um ein "Wie geht es Ihnen?".
"Wie oft haben Sie denn mit Frau Block gesprochen?", will Bott daraufhin wissen.
Die Zeugin antwortet: "Ich hätte auch immer ein offenes Ohr für Frau Block gehabt. Sie wollte aber nicht mit mir sprechen – sonst wollte keiner mit mir sprechen außer Stephan Hensel."
9.44 Uhr: Streit bricht aus
Schon bei der ersten Frage von Block-Anwalt Ingo Bott (43) bricht erneut Streit im Gerichtssaal aus. Er konfrontiert die Zeugin mit einer Aussage vom Montag, in der sie erklärt hatte, sie habe Frau Block am 3. Januar 2024 gesagt, "dass sie ihre Geschichte kenne, also das, was die Polizei kennt".
"Was meinen Sie damit?", fragt Bott. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt beanstandet die Frage und weist den Verteidiger an, sich auf Tatsachen zu beschränken. Daraufhin protestiert Bott; auch Marko Voß, Anwalt des angeklagten Familienanwalts der Block-Familie, pflichtet ihm lautstark bei.
Die Richterin entgegnet: "Dr. Voß, ich glaube, Herr Bott kann das auch ohne Ihr lautes Eingreifen regeln!"
Bott reagiert genervt: "Es ist immer dasselbe Theater!" und setzt seine Befragung fort. Die Zeugin zeigt sich ebenfalls irritiert und erklärt, sie habe diese Frage bereits beantwortet. Da sie schon früher mit dem Fall befasst gewesen sei, habe sie vom vorausgegangenen Sorgerechtsstreit gewusst; mehr habe sie damit nicht gemeint.
Bott hakt nach: "Das ist mir zu wenig!" und greift eine weitere Aussage vom Vortag auf. Die Richterin unterbricht ihn erneut: "Das haben Sie doch gestern schon gefragt – Wiederholungsfragen sind unzulässig!"
9.40 Uhr: Prozess startet
Mit rund 10 Minuten Verspätung beginnt der 45. Verhandlungstag direkt mit der Fortsetzung der Zeugenvernehmung der Chef-Ermittlerin Merle B. (44).
9.22 Uhr: Wenig Interesse
Wie so oft ist auch an diesem Dienstag vor Saal 237 nur wenig los; das Interesse, der Verhandlung persönlich beizuwohnen, scheint immer mehr zu schwinden.
Rund zehn Minuten vor Prozessbeginn ist der Zuschauerraum nur zu etwa einem Drittel gefüllt. Darunter auch Familie und Freunde der Angeklagten.
9.10 Uhr: So geht es am Dienstag weiter
Die am Montag begonnene Vernehmung und Befragung der Chef-Ermittlerin soll am Dienstag fortgesetzt werden, wie das Gericht mitteilte.
Unter anderem sollen Fragen zu ihrem Schlussbericht und zu ihren Vermerken in der Ermittlungsakte gestellt werden, wie am Montag bereits einige Verteidiger ankündigten.
Update, 8.50 Uhr: Recap vom 44. Verhandlungstag
Am 44. Verhandlungstag sagte allein die Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) aus. Sie schilderte vor Gericht ein Gespräch vom 3. Januar 2024, in dem sie Christina Block über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger informierte. Block habe daraufhin entgegnet, sie könne keine Entziehung begehen, da das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihr liege.
Zudem habe Block den Satz geäußert: "Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung!", den die Ermittlerin als besonders prägnant einstufte und noch an dem Tag schriftlich festhielt.
Gemeint ist mit "Er" mutmaßlich Stephan Hensel, der die Kinder nach einem Umgangswochenende in Dänemark im Sommer 2021 nicht zurückgebracht hatte. Im weiteren Verlauf der Aussage schilderte die Zeugin auch den Ermittlungsverlauf und die Veränderung von Rollen einzelner Beteiligter. So sei etwa Gerhard Delling (66) im Zuge der Auswertung von Handydaten "vom Zeugen zum Beschuldigten" geworden.
Aufgrund einer beschränkenden Aussagegenehmigung machte die Zeugin zunächst keine Angaben zu weiteren Verfahren, etwa zu Ermittlungen gegen Stephan Hensel. Dies veranlasste Block-Anwalt Ingo Bott zu einem Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung sowie auf Erweiterung der Aussagegenehmigung durch die zuständige Dienstbehörde.
Diese sollte sich auf sämtliche seit August 2021 geführten Ermittlungen im Zusammenhang mit der Erziehung Minderjähriger erstrecken. Die Kammer wies den Antrag jedoch zurück.
Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa