Zwei Angeklagte im Ausland: Block-Prozess fällt wegen Streiks aus!
Hamburg - Eigentlich sollte am Dienstag der Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) vor dem Hamburger Landgericht fortgesetzt werden, doch der 44. Verhandlungstag fällt aus. Grund ist ein Flugstreik: Die Piloten und Pilotinnen der Lufthansa und deren Tochtergesellschaft Eurowings hatten für Montag und Dienstag Arbeitsniederlegungen angekündigt.
"Zwei der Angeklagten befinden sich im Ausland und können aufgrund eines dortigen Flugstreiks morgen nicht zur Hauptverhandlung erscheinen", teilte Gerichtssprecherin Marayke Frantzen am Montag mit.
Um welche der sieben Angeklagten es sich handelt, wurde nicht bekannt gegeben. Nach TAG24-Informationen soll es sich dabei um die Cousine von Christina Block und ihren Ehemann handeln.
Grundsätzlich ist es Angeklagten während eines laufenden Strafverfahrens erlaubt, ins Ausland zu reisen, sofern kein Haftbefehl oder Fluchtgefahr besteht.
Für den ausgefallenen Verhandlungstag war ursprünglich ab 9.30 Uhr die Vernehmung einer weiteren Hamburger Kriminalbeamtin vorgesehen.
Sie gilt als leitende Ermittlerin in den Untersuchungen unmittelbar nach der Entführung der jüngsten Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24. Der Prozess soll jetzt am Montag, 20. April, ab 9.30 Uhr fortgesetzt werden.
Block-Prozess: Ex-BND-Chef legt Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft ein
In der rund zweiwöchigen (und jetzt noch längeren) Prozesspause ist auch abseits des Gerichtssaals 237 einiges passiert: Im Fall Block fällt weiterhin der Name des früheren BND-Präsidenten August Hanning (80).
Dieser hat am Freitag per Brief eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Ermittlungsbehörden eingereicht. Diese wird nun von der Justizbehörde unter Senatorin Anna Gallina (42, Grüne) geprüft.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im September sowohl Hannings Privaträume als auch Büros von mit ihm verbundenen Sicherheitsfirmen – darunter "System 360 Grad" – durchsuchen lassen.
Hintergrund ist der Verdacht, ob Hanning in die Entführung der Block-Kinder oder frühere Rückholversuche involviert gewesen sein könnte.
Eine Rolle spielt dabei unter anderem eine gescheiterte Rückholaktion im November 2022 in Dänemark, bei der mehrere Beteiligte mit einem entsprechenden Auftrag von Christina Block von der Polizei festgenommen wurden. Die Beteiligten betonen, dass keine Gewalt geplant gewesen sei.
Hanning weist sämtliche Vorwürfe zurück. Er habe Block lediglich im Juli 2022 zweimal im Sorgerechtsstreit beraten. Die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen bezeichnet er als haltlos und spricht von Rufmord. Die Staatsanwaltschaft hält hingegen an der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen fest und verweist auf bestehende Verdachtsmomente.
Der Ex-BND-Chef selbst ist kein Angeklagter im Block-Prozess und hat als geladener Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

