Block-Prozess: Gericht rudert überraschend zurück
Hamburg - Rückzieher! Das Hamburger Landgericht wird die sichergestellten Tonaufnahmen des "Zeit"-Podcasts im Prozess gegen Christina Block (53) wegen Kindesentführung vorerst nicht verwenden.
Aus einer Mitteilung vom Donnerstag geht hervor, dass die sichergestellten Tonaufnahmen mit den Kindern "derzeit nicht angerührt werden".
Eigentlich sollten die Aufzeichnungen als Beweismittel in den laufenden Prozess aufgenommen werden, doch die "Zeit" war gegen die Durchsuchung vorgegangen. Mit der Entscheidung, die bereits am Mittwoch gefallen ist, kam die Große Strafkammer des Landgerichts einer Entscheidung durch das Hanseatische Oberlandesgericht zuvor.
Dieses sollte eigentlich über die angedrohte Durchsuchung der Redaktionsräume der "Zeit" sowie der Privatwohnung von Journalistin Anne Kunze entscheiden. Die 45-Jährige hatte die Aufnahmen versiegelt an die Ermittler übergeben, als diese vor ihrer Tür standen und ihr drohten.
Die "Zeit" hatte bereits unmittelbar nach dem Vorfall angekündigt, "alle Rechtsmittel" zu nutzen, und hatte sich gegen den Durchsuchungsbeschluss gewandt.
Block-Prozess: Rechte vom "Zeit"-Podcast höher einzuschätzen als eigenes Interesse
Weiter hieß es, dass der "Vollzug der angefochtenen Entscheidung durch die Einlegung einer Beschwerde" nicht gehemmt werde. Allerdings kann das Gericht anordnen, dass die Vollziehung der Entscheidung auszusetzen sei.
Somit hat Richterin Isabel Hildebrandt eingesehen, dass die Rechte der Podcast-Eigentümer, in diesem Fall die "Zeit" und ihre Journalistin Kunze, einen höheren Wert haben als das Interesse des Gerichts.
Zudem nannte das Gericht, "dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Entscheidungen in Anbetracht der betroffenen Grundrechtspositionen der Beschwerdeführer nicht überwiege". Andernfalls könnten der "Zeit" auch schwere Nachteile drohen.
Titelfoto: Christian Charisius/dpa
