Block-Prozess: Öffentlichkeit nach abgeschlossenem Gutachten wieder zugelassen

Von Bastian Küsel-Kanbach, Bernhard Sprengel

Hamburg - Weiter geht's: Im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) steht am Freitag der 68. Verhandlungstag an. Nach vier Verhandlungstagen mit der Vorstellung eines psychiatrischen Gutachtens zu den Block-Kindern hat das Hamburger Landgericht die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Steakhouse-Erbin Christina Block (53) muss sich wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder seit Juli 2025 vor Gericht verantworten.  © Marcus Brandt/dpa Pool /dpa

Die Sachverständige Mareike Schüler-Springorum hatte die Folgen der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 beschrieben.

Nach ihrer Einschätzung waren der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen einer massiven Traumatisierung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin nach Abschluss der Gutachtenerstattung mitteilte.

Sie betonte, dass die rechtliche Einordnung und Bewertung der Strafkammer vorbehalten bleiben.

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Der Verteidiger der Hauptangeklagten Christina Block (53) stellte wegen der Mitteilung einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Sollte die Richterin von der Pressemitteilung gewusst oder sie veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen, erklärte Anwalt Ingo Bott (43).

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Die weitere Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44), die bereits mehrere Tage als Zeugin ausgesagt hatte, ist demnach erst für die kommende Woche geplant.

Erstmeldung um 8 Uhr, aktualisiert um 11.10 Uhr.

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