Block-Prozess: Zeuge verstrickt sich in Widersprüche, Richterin erinnert an Wahrheitspflicht

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Hamburg - Im Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (53) fand am Montag der 80. Verhandlungstag statt. TAG24 war wie gewohnt vor Ort und berichtete im Liveblog.

Zum 80. Mal musste Steakhouse-Erbin Christina Block (53) am Montag vor dem Landgericht Hamburg erscheinen.
Zum 80. Mal musste Steakhouse-Erbin Christina Block (53) am Montag vor dem Landgericht Hamburg erscheinen.  © Georg Wendt/dpa

Nachdem sich Stephan Hensel auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte, teilte die Vorsitzende Richterin zu Beginn mit, dessen Frau Astrid H. stattdessen erneut in den Zeugenstand zu holen. Die Dänin soll kommende Woche zu der Thematik aussagen, inwiefern mit der medialen Ausschlachtung des Familiendramas Geld verdient worden sei.

Anschließend wurde ein Rechtsanwalt als Zeuge befragt, den Eugen Block Anfang 2023 um familienrechtliche Unterstützung gebeten hatte. Der Jurist berichtete von seiner Arbeit und insbesondere den Geschehnissen nach der Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24.

Die Zeugenladung beantragt hatte Block-Verteidiger Ingo Bott, in die Mangel genommen wurde der Anwalt allerdings durch die Richterin. Dabei kam heraus, dass er rund zehn Verhandlungstage als Zuschauer verfolgt habe, laut eigener Aussage aber nicht im Auftrag von Eugen Block - es wirkte, als würde die Richterin dem Zeugen nicht wirklich glauben.

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Zudem verstrickte sich der Anwalt in Widersprüche, als er über den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. sprach. Erst sagte er, bis zum Prozessbeginn nie etwas von dem Israeli gehört zu haben, später gab er etwas anderes an.

Die Richterin erinnerte ihn daraufhin, dass er als Zeuge verpflichtet sei, die Wahrheit zu sagen. In einer späteren Stellungnahme sah auch der Vertreter von Nebenkläger Hensel Hinweise auf eine mögliche Falschaussage des Anwalts.

13.50 Uhr: Verhandlung beendet, Astrid H. soll nächste Woche aussagen

Nach den Statements teilt die Richterin mit, dass sich eine Zeugenladung von Hensel-Ehefrau Astrid H. für morgen nicht mehr realisieren lasse. Die erneute Befragung soll deshalb in der kommenden Woche erfolgen.

Die Verhandlung ist für heute beendet, weiter geht's am morgigen Dienstag um 9.30 Uhr.

13.50 Uhr: Verteidigerin: Beauftragung von Andreas P. war sinnvoll

Die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P. betont, dass die Erzählungen des Zeugen zum 5. Januar 2024 gezeigt hätten, dass die Beauftragung ihres Mandanten, das Haus der Steakhouse-Erbin und von Eugen Block "offensichtlich sinnvoll" gewesen seien.

Dass er wissentlich bei einer Straftat unterstützt habe, entspreche nicht den Tatsachen erklärt die Anwältin.

13.40 Uhr: Block-Anwalt sieht einen anderen Kern der Zeugenaussage

Block-Anwalt Ingo Bott hält dagegen und betont, dass die Zeugenaussage aus seiner Sicht vor allem gezeigt habe, wie der Umgang seiner Mandantin mit den Kindern nach der Entführung gewesen sei. Dabei wiederholt er die Schilderung des Rechtsanwalts, dass Sohn Theo unbedingt bei seiner Mutter habe bleiben und nicht zum Vater habe zurückkehren wollen.

Zudem betont der Verteidiger, dass die Steakhouse-Erbin sich um Umgang mit den Kindern bemüht habe, diese Versuche von Hensel jedoch zunichte gemacht worden seien. Dieser Umstand spreche für sich, so Bott.

13.31 Uhr: Verteidiger bezeichnet Aussage des Zeugen als wenig plausibel

Verteidiger Sascha Böttner sieht es ähnlich. Es sei wenig plausibel, dass der Zeuge sich in gewissen Punkten sehr detailreich erinnern könne, in anderen Punkten hingegen keinerlei Erinnerung habe.

Dass beim Treffen am 2. Januar im "Grand Elysée" nicht über die Umstände der Rückführung der Kinder gesprochen worden sein soll, spreche dafür, dass dies bewusst ausgeblendet werden sollte - weil die Israelis offenkundig eben nicht auf eigene Faust gehandelt hätten, sondern beauftragt worden seien, argumentiert Böttner.

Sascha Böttner, Verteidiger des in U-Haft sitzenden mutmaßlichen Mit-Entführers Tal S., schätzte die Zeugenaussage als wenig plausibel ein.
Sascha Böttner, Verteidiger des in U-Haft sitzenden mutmaßlichen Mit-Entführers Tal S., schätzte die Zeugenaussage als wenig plausibel ein.  © Marcus Brandt/dpa

13.25 Uhr: Hensel-Anwalt sieht Hinweise auf Falschaussage des Zeugen

Nun haben die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zu der Zeugenaussage zu äußern. Der Nebenklagevertreter betont, dass der Anwalt offensichtlich "eine Agenda" verfolgt habe. Er habe versucht, "das Narrativ" der Familie Block zu stärken.

Dabei sei der Zeuge allerdings immer wieder Fragen ausgewichen oder habe angegeben, sich nicht erinnern zu können. In bestimmten Punkten bestehe zudem der Verdacht, dass er bewusst falsch ausgesagt habe, urteilt der Hensel-Anwalt.

13.19 Uhr: Verhandlung läuft wieder

Die Verhandlung läuft wieder.

Delling-Anwalt Rieks verkündet, dass er doch keine Fragen mehr habe. Dafür stellt Block-Verteidiger Ingo Bott noch zwei Rückfragen, unter anderem, ob seine Mandantin sich um Umgang mit den Kindern bemüht habe. Der Rechtsanwalt bejaht, führt aber an, dass Hensel derartige Versuche blockiert habe.

Anschließend ist der Rechtsanwalt als Zeuge entlassen, er wird nicht vereidigt.

11.54 Uhr: Mittagspause

Sascha Böttner, Verteidiger des in U-Haft sitzenden mutmaßlichen Mit-Entführers Tal S., stellt weitere Rückfragen. Unter anderem befragt er den Zeugen zum mutmaßlichen Aufeinandertreffen von Frau Block mit maskierten Entführern auf dem Alpakahof in Süddeutschland am Neujahrstag.

Darüber sei bei dem Treffen mit Eugen Block, Familienanwalt C. und Sicherheitsunternehmer P. im "Grand Elysée" nicht gesprochen worden, erklärt der Rechtsanwalt. Er habe davon erst in den Medien erfahren.

Die Zeugenbefragung wird nach der obligatorischen Mittagspause fortgesetzt. David Rieks, Verteidiger von Gerhard Delling, hat noch Fragen. Weiter geht es um 13.10 Uhr.

11.43 Uhr: Richterin erinnert Zeugen, dass er die Wahrheit sagen muss

Jetzt wird es ungemütlich für den Zeugen. Dieser hatte vorhin gesagt, den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. während seiner Arbeit nicht kennengelernt beziehungsweise nie von ihm gehört zu haben.

Nun erklärt er jedoch auf Nachfrage der Nebenklage, dass Frau Block ihm gegenüber ausgesagt habe, dass die vermeintlichen Kinderpädophilie-Beweise gegen Herrn Hensel von B. stammten. Richterin Hildebrandt erinnert den Rechtsanwalt daraufhin, dass er als Zeuge die Wahrheit sagen müsse.

Auf die Frage, ob er die frühere Aussage revidieren wolle, druckst der Zeuge herum und sagt schließlich, dass ihm das gerade erst wieder eingefallen sei.

11.31 Uhr: Zeuge kann sich nicht an bestimmte Gesprächsinhalte erinnern

Nun stellt die Staatsanwältin Fragen. Sie will wissen, ob es zur Einschätzung der Situation kurz nach der Entführung nicht relevant gewesen sei, sich Gedanken darüber zu machen, wie genau die Kinder zu ihrer Mutter gelangt seien.

Der Rechtsanwalt verdeutlicht erneut, dass er sich nicht daran erinnern könne, dass Derartiges besprochen worden sei. Möglicherweise habe er aber auch "nicht richtig zugehört", kommentiert der Zeuge.

Der als Zeuge geladene Rechtsanwalt offenbarte vor Gericht einige Erinnerungslücken.
Der als Zeuge geladene Rechtsanwalt offenbarte vor Gericht einige Erinnerungslücken.  © Marcus Brandt/dpa

11.26 Uhr: Richterin löchert Zeugen zu Treffen kurz nach der Entführung

Als nächstes befragt die Richterin den Zeugen noch mal zu dem Treffen mit Eugen Block, dem Familienanwalt sowie dem mitangeklagten Sicherheitsunternehmer P. im "Grand Elysée".

Hildebrandt will wissen, was genau bei diesem Treffen von wem gesagt worden sei. Ob darüber gesprochen worden sei, wie genau die Kinder nach Hamburg gebracht worden seien oder dass Stephan Hensel bei der Aktion verletzt worden sei. Daran erinnere er sich nicht, unterstreicht der Rechtsanwalt.

Die Richterin verweist auf die polizeiliche Aussage von P., der erklärt hatte, dass sehr wohl über eine mögliche Körperverletzung von Herrn Hensel im Rahmen des Treffens und des Telefonats mit Otmar Kury gesprochen worden sei. Der Zeuge wiederholt auf erneute Nachfrage, dass er sich daran nicht erinnern könne.

Titelfoto: Georg Wendt/dpa

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