Durchsuchung bei ZEIT-Journalistin angeordnet! Gericht will Tonaufnahmen aus dem "House of Block"-Podcast
Hamburg - Paukenschlag im Prozess um Christina Block: Das Landgericht Hamburg hat am Montag die Durchsuchung der Wohnung einer ZEIT-Kriminalreporterin angeordnet. Die Ermittler wollten Tonaufnahmen von Gesprächen mit der Familie Hensel sicherstellen. Die "ZEIT" kündigte bereits an, dagegen juristisch vorzugehen.
Es ist ein brisanter Schritt im ohnehin aufsehenerregenden Verfahren um die mutmaßliche Entführung der Block-Kinder: Das Landgericht Hamburg hat die Durchsuchung der Wohnung einer Journalistin der ZEIT angeordnet.
Das Ziel: Tonaufzeichnungen, die dem Podcast "ZEIT Verbrechen: House of Block" zugrunde liegen. Das teilte das Gericht in seiner Begründung mit.
Der mehrteilige Podcast war erst am 29. September gestartet. Darin rekonstruiert ZEIT-Kriminalreporterin Anne Kunze den jahrelangen Familienstreit und die Ereignisse der Silvesternacht 2023/24.
Neben Stephan Hensel und seiner Frau Astrid Have kommt unter anderem auch Klara Hensel zu Wort, die darin erstmals öffentlich die Entführung aus ihrer Sicht schildert. Im Prozess gegen ihre Mutter hatte die jüngste Block-Tochter ebenso wie ihr jüngerer Bruder von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und nicht als Zeugin ausgesagt.
Nach Einschätzung des Landgerichts könnten die Gespräche für die Aufklärung der Tatvorwürfe von Bedeutung sein. Die Aufzeichnungen entstanden nach Angaben im Podcast etwa zwei Wochen nach der verfahrensgegenständlichen Tat in einem "Safe House" in Dänemark.
Das Gericht hält es für möglich, dass darin bislang unbekannte Umstände zur Sprache kamen, die für die Schuldfrage und mögliche Rechtsfolgen relevant sein könnten. Außerdem könnten die Aufnahmen helfen, die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu überprüfen, heißt es in einer Mitteilung von Montag.
Die ZEIT wehrt sich gegen die Beschlagnahmung
Zunächst hatte das Landgericht die Durchsuchung der Hamburger Geschäftsräume der ZEIT angeordnet.
Über einen Mitarbeiter des Verlags ließ die Journalistin dem Gericht mitteilen, dass sich die Tonaufnahmen bei ihr Zuhause befänden.
Sie sei bereit, diese gegen Vorlage einer richterlichen Anordnung herauszugeben. Daraufhin erließ das Gericht einen entsprechenden Beschluss für ihre Wohnung.
Zu einer tatsächlichen Durchsuchung kam es jedoch nicht: Die Journalistin machte von der Abwendungsbefugnis Gebrauch und übergab die geforderten Aufnahmen freiwillig.
Die Tonaufnahmen wurden nach Angaben der ZEIT versiegelt herausgegeben. Zugleich widersprach das Medienhaus der Beschlagnahmung und verwies auf den besonderen Schutz der Pressefreiheit und journalistischer Quellen. "Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen", erklärten die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner.
Das Landgericht Hamburg sieht nach eigenen Angaben kein Beschlagnahmeverbot für die Tonaufnahmen. Der Schutz journalistischer Quellen reiche nur so weit wie das gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten, argumentiert das Gericht.
Nach der Strafprozessordnung entfalle dieses Recht unter den dort genannten Voraussetzungen, wenn eine Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll. Im Verfahren gegen Christina Block steht unter anderem der Vorwurf der schweren Misshandlung Schutzbefohlener im Raum.
Zugleich betont das Gericht, die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit bei seiner Entscheidung berücksichtigt und grundsätzlich stark gewichtet zu haben. Im konkreten Fall habe das staatliche Interesse an der Aufklärung der Tat jedoch besonders schwer gewogen.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

