Block-Prozess: Ermittlerin wertete Aussage von Frau Block als "Teil-Geständnis"

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Hamburg - Am 45. Prozesstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) soll die Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) fortgesetzt werden.

Christina Block (52) mit ihrem Anwalt Ingo Bott (43) am 45. Verhandlungstag.
Christina Block (52) mit ihrem Anwalt Ingo Bott (43) am 45. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/dpa

14.10 Uhr: Zeugin spricht von einem "Teil-Geständnis"

Nun fragt Bott nach dem Satz "Er macht eine Entführung und ich mache Rückführung", der bereits gestern von der Zeugin geschildert worden war und den Frau Block am 3. Januar 2024 ihr gegenüber geäußert haben soll, nachdem die Ermittlerin sie darüber belehrt hatte, dass gegen sie wegen Entziehung Minderjähriger ermittelt werde.

Bott möchte wissen, ob sich die Zeugin mit der Bedeutung dieses Satzes auseinandergesetzt habe. "Erst einmal ist es nur ein Begriff. Es heißt, Kinder von einem Ort zu einem anderen zu bringen", so die Zeugin.

"Warum haben Sie den Satz dann in der Akte unterstrichen?", hakt Bott nach. "Ich habe das so interpretiert, dass sie dafür verantwortlich ist, dass die Kinder wieder hier [Hamburg] sind."

"Warum?", fragt Bott laut. Kurzzeitig wird es unruhig im Saal. Die Zeugin entgegnet, es habe sich um ihre Interpretation gehandelt und nach derer habe Frau Block in dem Moment ein "Teil-Geständnis" abgelegt.

Auch die Staatsanwältin Paul betont, dass sie diesen Satz als ein solches gewertet habe.

13.37 Uhr: Was meinte die Zeugin mit "endlich"?

Bott konfrontiert die Zeugin mit einer Aussage vom Vortag, wonach sie gesagt haben soll, die Kinder seien "endlich wieder beim Vater".

Auf Nachfrage von Bott, was sie mit dem Wort "endlich" gemeint habe, erklärt die Zeugin, sie habe bei der Übergabe der Kinder an den Vater nicht den Eindruck gehabt, dass diese dagegen gewesen seien. Im Gegenteil: "Ich hatte nicht den Hauch eines Zweifels, dass sie das in diesem Moment wollten."

13.26 Uhr: Es geht weiter

Ingo Bott zieht nach der Pause seinen Antrag auf Protokollierung zurück und befragt die Zeugin weiter, warum die Polizistin Theo in der Zeit, in der sie Klara am 5. Januar 2024 vernommen habe, nicht an einem anderen Ort als bei seinem Vater untergebracht habe – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vorwurf der Manipulation im Raum gestanden habe.

"Ich wusste einfach nicht, wo ich den zehnjährigen Jungen sonst hätte unterbringen sollen. Das Jugendamt war am Freitagabend nicht mehr erreichbar. Ich habe keine privaten Telefonnummern der Mitarbeiter", so die Zeugin.

Auf die Frage, ob sie Theo während seiner Vernehmung gefragt habe, ob er mit seinem Vater über die Tat gesprochen habe, antwortet die Beamtin: Nein, das habe sie nicht getan. Der Junge sei sichtlich verstört gewesen: "Ich hatte das Gefühl, dass Theo nicht in der Lage war, eine sinnvolle Aussage zu machen."

12.02 Uhr: Mittagspause

Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.20 Uhr. In dieser Zeit könne Ingo Bott laut Richterin entscheiden, ob er einen gerichtlichen Beschluss über die Ablehnung der Protokollierung beantragen will oder nicht.

11.55 Uhr: Zeugin beschreibt Botts Vorstellung als "lebensfremd"

Ingo Bott fragt weiter, warum die Zeugin Theo und Klara bei der Übergabe am 5. Januar 2024 nicht zunächst direkt belehrt und vernommen habe, sondern sie erst zu ihrem Vater gelassen habe. Die Zeugin reagiert irritiert: "Ich weiß gar nicht, wie ich darauf antworten soll – die Vorstellung ist so lebensfremd!"

"Natürlich habe ich die Kinder sofort zu ihrem Vater gebracht. Das stand für mich völlig außer Frage. Danach haben wir die Vernehmung gemacht, so ordentlich, wie es eben ging. Das war mit Sicherheit nicht üblich, aber der Fall war ja auch alles andere als üblich", so die Ermittlerin weiter.

Die Kinder waren am 5. Januar 2024 vom damaligen Anwalt von Christina Block, Dr. Otmar Kury, zum Parkplatz der Polizeiwache gebracht worden und dort von der Zeugin in Empfang genommen worden.

Bott beantragt, den Satz der Zeugin, wonach keine direkte Übergabe an den Vater "lebensfremd" gewesen sei, entsprechend im Protokoll festzuhalten. Die Richterin lehnt dies ab.

Dr. Sascha Böttner, der Verteidiger des Angeklagten Tal S., der seit November 2024 als einziger der Angeklagten in U-Haft sitzt, appelliert anschließend an Bott, "solche Dinge zu unterlassen, die kosten nur unnötig Zeit und mein Mandant leide darunter".

11.35 Uhr: Es geht weiter

Ingo Bott fragt weiter, ob sich die Zeugin zutraue, das Kindeswohl zu bewerten. Diese bejaht dies, betont jedoch, dass wenn wie bei ihrem Besuch bei Frau Block und den Kindern nach der Entführung am 3. Januar 2024 eine Fachbehörde beteiligt ist, diese dann auch entscheide.

11.25 Uhr: Bott bittet um eine Pause

Die Verhandlung wird für fünf Minuten unterbrochen. Ingo Bott hatte während seiner Befragung der Zeugin um eine kurze Pause gebeten.

Zuvor war es unter anderem um den laut der Zeugin "ersten Entführungsversuch" im Sommer 2022 gegangen. Bott wollte von ihr wissen, woran sie festmache, dass es sich dabei um einen Entführungsversuch gehandelt habe. Die Zeugin verweist darauf, dass diese Bewertung von anderen getroffen worden sei.

Sie betont zudem noch einmal, dass sie, wenn sie von "wir" spreche, die Polizei und die Staatsanwaltschaft meine und nicht sich selbst.

11.05 Uhr: Bott wiederholt, die Ermittlungen seien "auf einem Auge blind" geführt worden

Erneut bricht Streit um eine Frage ein anderes Verfahren betreffend aus. Die Zeugin wird gebeten, den Saal kurz zu verlassen. Bott hatte eine präzise Antwort der Zeugin darauf verlangt, ob im Verfahren gegen Stephan Hensel Mitarbeiter des Jugendamts von der Polizei vernommen worden seien oder nicht. Eine Antwort wäre aber wieder nicht von der Aussagegenehmigung der Zeugin gedeckt gewesen.

Die Richterin fragt Bott nach dem Zusammenhang seiner Frage und den Ereignissen in der Silvesternacht 2023/24, die "hier schließlich verhandelt werden". Der Block-Anwalt wiederholt, die Ermittlungen seien "auf einem Auge blind" und von Stephan Hensel "manipuliert" geführt worden. Dabei sei es wichtig, wie die Zeugin im Verfahren gegen den Ex-Mann von Christina Block vorgegangen sei, in dessen Kern es ebenfalls um Manipulation gehe.

Die Staatsanwältin verteidigt die Zeugin: Im Verfahren gegen Stephan Hensel habe diese immerhin so ermittelt, dass dieses zur Anklage gebracht worden sei. "Herr Hensel hat sie also genauso als Straftäter betrachtet wie die hier angeklagten Personen", so Staatsanwältin Paul.

Gegen Stephan Hensel (51, r.), hier mit seinem Anwalt Philip von der Meden, wird wegen der Entziehung Minderjähriger ermittelt. Er hatte Theo und Klara nach einem Umgangswochenende im Sommer 2021 nicht zu ihrer Mutter zurückgebracht, die zu diesem Zeitpunkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte. Er tritt in diesem Verfahren als Nebenkläger auf und ist heute nicht anwesend.
Gegen Stephan Hensel (51, r.), hier mit seinem Anwalt Philip von der Meden, wird wegen der Entziehung Minderjähriger ermittelt. Er hatte Theo und Klara nach einem Umgangswochenende im Sommer 2021 nicht zu ihrer Mutter zurückgebracht, die zu diesem Zeitpunkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte. Er tritt in diesem Verfahren als Nebenkläger auf und ist heute nicht anwesend.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

10.45 Uhr: Zeugin sah "keine Anzeichen für eine Manipulation"

Bott fragt weiter zu Stephan Hensel: Wie viele Beschlüsse und E-Mails dieser im Laufe der Jahre an die Zeugin geschickt habe und ob sie diese auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe.

Der Verteidiger will weiter wissen, ob sich die Ermittlerin auch mit der Möglichkeit beschäftigt habe, von Stephan Hensel durch dessen einseitige Informationsgabe "ebenso wie die Kinder manipuliert" worden zu sein.

Die Zeugin betont, sie habe sich damit auseinandergesetzt, jedoch "keine Anzeichen für eine Manipulation" gesehen. Es sei nichts Ungewöhnliches, dass "jeder Verfahrensbeteiligte einseitig schildert" und die Gefühle von Herrn Hensel andere seien als die von Frau Block.

"Ich war mir ziemlich sicher, dass Frau Block mir die Dinge anders geschildert hätte – aber sie hat nun mal nicht mit mir geredet", so die Zeugin.

10.33 Uhr: Es geht weiter

Die Frage, ob die Zeugin in den Jahren vor der Entführung versucht habe, Personen aus dem Umfeld von Klara und Theo zu kontaktieren, weist die Kammer nach der Pause zurück.

Die Zeugin hatte auf die Frage geantwortet, bei der Frage gehe es erneut um andere Strafverfahren, die nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt seien.

Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

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