Corona-Impfschaden? Frau verklagt Astrazeneca: Neue Wendung im Prozess

Von Kathrin Zeilmann

Bamberg - Im Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Corona-Impfstoffhersteller Astrazeneca will das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg seine Entscheidung nun doch erst im neuen Jahr bekannt geben.

Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19 Impfstoff von Astrazeneca zurückführt, die britisch-schwedische Firma auf Schadenersatz verklagt. (Archiv)
Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19 Impfstoff von Astrazeneca zurückführt, die britisch-schwedische Firma auf Schadenersatz verklagt. (Archiv)  © Daniel Karmann/dpa

Die Verkündung sei vom 8. Dezember auf den 26. Januar verlegt worden, teilte das OLG mit. Als Grund nannte das Gericht, dass der Ausgang eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens abgewartet werden solle, weil im Rahmen dieses Verfahrens Mitte Dezember über Rechtsfragen verhandelt werde, die auch im vorliegenden Verfahren relevant seien.

Die mittlerweile 35 Jahre alte Frau aus dem oberfränkischen Hof fordert von dem Pharmakonzern vor dem OLG Bamberg mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms.

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Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Corona-Impfstoffs.

Frau will Schmerzensgeld von Astrazeneca: Erste Instanz wies Klage ab

Eine Ampulle des Impfstoffs Vaxzevria von Astrazeneca.
Eine Ampulle des Impfstoffs Vaxzevria von Astrazeneca.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte.

Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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