Klage um möglichen Corona-Impfschaden geht in nächste Etappe

Von Sebastian Schlenker

Bamberg - Der Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca geht im Oktober in eine nächste Etappe.

Neue Runde: Eine Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19 Impfstoff zurückführt, die Firma verklagt.
Neue Runde: Eine Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19 Impfstoff zurückführt, die Firma verklagt.  © Daniel Karmann/dpa

Die mittlerweile 35 Jahre alte Frau aus Hof fordert von dem Pharmakonzern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten.

Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs, über die der Hersteller hätte informieren müssen.

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In dem Zivilverfahren gegen das britisch-schwedische Unternehmen hatte die Frau zuvor bereits mit einer Auskunftsklage Erfolg. Astrazenca musste daraufhin Unterlagen zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen.

Anschließend beschäftigte sich ein Gutachter mit der Frage, ob das Unternehmen ausreichend über seinen Impfstoff und insbesondere mögliche Nebenwirkungen informiert hat.

Gutachter sieht kein Versäumnis bei Astrazeneca

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen. Doch sie gibt nicht auf.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen. Doch sie gibt nicht auf.  © Lino Mirgeler/dpa

Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Anfrage mitteilte, kommt der Gutachter vorläufig zum Ergebnis, dass die mögliche Nebenwirkung einer solchen Darmvenenthrombose, wie sie die Klägerin erlitten hat, zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe des Impfstoffs nicht bekannt gewesen sei.

Eine solche Nebenwirkung hätte deshalb auch nicht in die Fachinformation aufgenommen werden müssen.

Aus Sicht des Anwalts der Frau, Volker Loeschner, ist das Gutachten in mehreren Punkten fehlerhaft. Er hat Einwände dagegen erhoben und beantragt, den Sachverständigen anzuhören. Eine mündliche Verhandlung ist für den 27. Oktober geplant.

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Eine Sprecherin von Astrazeneca wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Die Anwälte des Unternehmens haben laut Gericht keine Einwände gegen das Gutachten.

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte.

Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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