Entwurf steht: Harter Lockdown in Deutschland schon ab 16. Dezember?

Berlin - Deutschland steht angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten.

Eine Streife aus jeweils zwei Beamten der Stadtpolizei und der Bundespolizei geht in der nächtlichen Innenstadt, um die Einhaltung der erstmals verhängten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgrund hoher Corona-Zahlen zu überwachen.
Eine Streife aus jeweils zwei Beamten der Stadtpolizei und der Bundespolizei geht in der nächtlichen Innenstadt, um die Einhaltung der erstmals verhängten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgrund hoher Corona-Zahlen zu überwachen.  © Frank Rumpenhorst/dpa

In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von 10 Uhr an wird vorgeschlagen, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen.

Der der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorliegende Entwurf trägt die Datumszeile 13. Dezember, 7.46 Uhr.

Nach dpa-Informationen ist der Entwurf nach Beratungen im Bund-Länder-Kreis vom Samstag mit einzelnen Ländern abgestimmt.

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Für den gleichen Zeitraum empfiehlt der Entwurf deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas.

"Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt."

Was gilt an den Weihnachtsfeiertagen?

Angela Merkel trägt eine Maske im Bundestag.
Angela Merkel trägt eine Maske im Bundestag.  © Christoph Soeder/dpa

In Kindertagesstätten solle analog verfahren werden. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Papier vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen "Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zulassen können.

Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet.

Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

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