Waren die Corona-Regeln notwendig? Verordnung erneut auf dem Prüfstand

Weimar - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat sich erneut mit einer Corona-Verordnung des Landes befasst.

Maske tragen und Abstand halten waren in der Pandemie in Thüringen an der Tagesordnung. Doch waren alle Regeln notwendig? (Symbolfoto)  © Daniel Karmann/dpa

Die Entscheidung dazu soll am 26. Juni verkündet werden, teilte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Weimar mit. Hintergrund ist ein Antrag der AfD-Fraktion, die dieses Mal die Verordnung vom 21. Januar 2022 angefochten hat.

Dabei geht es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen.

In dem Normenkontrollverfahren beantragte die AfD-Fraktion die Feststellung, dass diese Regelungen gegen die Thüringer Verfassung verstoßen und nichtig sind. Die Verfassungsrichter in Weimar haben auf Antrag der AfD-Fraktion bereits mehrfach Corona-Schutzverordnungen überprüft.

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Zuletzt hatte der Verfassungsgerichtshof Ende Februar entschieden, dass die Thüringer Corona-Schutzmaßnahmen vom Herbst 2020 überwiegend rechtmäßig waren.

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