Er sollte abgeschoben werden: Darf Held des Würzburger Messer-Attentats in Deutschland bleiben?

Würzburg - Ein von Abschiebung bedrohter Flüchtling, der sich 2021 dem Würzburger Messerangreifer mutig in den Weg stellte, darf in Deutschland bleiben.

Chia Rabiei (43) hatte sich dem Messer-Attentäter von Würzburg mutig entgegengestellt, jetzt darf er in Deutschland bleiben.
Chia Rabiei (43) hatte sich dem Messer-Attentäter von Würzburg mutig entgegengestellt, jetzt darf er in Deutschland bleiben.  © Carolin Gißibl/dpa

Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg nach eigenen Angaben am Montag entschieden.

Der Kurde Chia Rabiei (43), der die iranische Staatsbürgerschaft hat, lebte am 25. Juni 2021 nach eigenen Angaben seit etwa 20 Monaten in Deutschland, als ein psychisch kranker Mann aus Somalia in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Menschen erstach und mehrere Menschen verletzte.

Rabiei stellte sich dem Täter entgegen. Videos dieser Szenen, die seither im Internet kursieren, zeigen, wie der 43-Jährige den bewaffneten Angreifer mit einem Rucksack abwehrt. Für seine Zivilcourage erhielt Rabiei mehrere Auszeichnungen.

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"Wir sind alle sehr glücklich", sagte Rabieis Anwalt nach der Verhandlung.

Sein Mandant habe nun eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und könne dann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Am 25. Juni 2021 hatte ein psychisch kranker Mann aus Somalia in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Menschen erstochen und mehrere Menschen verletzt.
Am 25. Juni 2021 hatte ein psychisch kranker Mann aus Somalia in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Menschen erstochen und mehrere Menschen verletzt.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im vergangenen Jahr war Chia Rabieis Asylantrag zunächst abgelehnt worden

Rabiei war am 1. November 2019 nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Antrag mit Bescheid vom 8. September 2022 allerdings abgewiesen, der Flüchtling klagte dagegen.

Das Verwaltungsgericht stellte laut Rabieis Anwalt nun fest, dass dem 43-Jährigen durch seine Popularität hierzulande mittlerweile in seinem Heimatland Iran Probleme drohten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Bamf kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Titelfoto: Bild-Montage: Carolin Gißibl/dpa, Karl-Josef Hildenbrand

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