Sachsen Schlusslicht! Asylklagen dauern wieder länger

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Von Anne-Beatrice Clasmann

Berlin - Nach Jahren der Beschleunigung nimmt die Dauer der Klageverfahren zu Asylentscheidungen jetzt wieder zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (40, Linke) hervorgeht, dauerten Verfahren zu Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei deutschen Gerichten im ersten Halbjahr dieses Jahres im Schnitt 15,3 Monate. Für das Vorjahr hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine frühere parlamentarische Anfrage eine durchschnittliche Dauer von 14,3 Monaten ausgewiesen, wobei die Daten für den Monat Dezember da nicht vorlagen.

In manchen Bundesländern müssen Asylsuchende viel Geduld mitbringen: In Sachsen, wo viele Menschen aus Venezuela klagen, dauert es am längsten.
In manchen Bundesländern müssen Asylsuchende viel Geduld mitbringen: In Sachsen, wo viele Menschen aus Venezuela klagen, dauert es am längsten.  © Patrick Pleul/dpa

Fest steht: Nach einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 26,5 Monaten im Jahr 2021 waren die Klageverfahren Jahr für Jahr kürzer geworden. 2024 dauerten Gerichtsverfahren, in denen es um Klagen gegen Asylerstanträge oder Folgeanträge ging, im Schnitt 16,7 Monate. 

Und: In manchen Bundesländern dauern diese Klageverfahren doppelt so lang wie in anderen Ländern. Das Schlusslicht bildete im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Auskunft der Bundesregierung Sachsen mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 20,4 Monaten.

Auch in Niedersachsen (20 Monate) musste, wer gegen einen Asylbescheid klagte, besonders lange auf eine Entscheidung des Gerichts warten. In Rheinland-Pfalz lag sie im Schnitt nach 9,2 Monaten vor, in Bayern nach 10,7 Monaten. 

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Allerdings: Während die Dauer in Bayern in den vergangenen drei Jahren entweder sank oder zumindest nicht zunahm, war in Rheinland-Pfalz ein umgekehrter Trend zu beobachten. Im Jahr 2023 waren die Asylklageverfahren dort im Schnitt bereits nach fünf Monaten abgeschlossen gewesen. 

Laut Bundesregierung bearbeitete das Bundesamt Asylanträge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Schnitt innerhalb von 11,3 Monaten.
Laut Bundesregierung bearbeitete das Bundesamt Asylanträge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Schnitt innerhalb von 11,3 Monaten.  © Arne Dedert/dpa

Mehr Verfahren - komplexe Lage im Herkunftsland

Dass die Asylklageverfahren wieder länger dauern, erklärt sich Clara Bünger (40, Die Linke) auch damit, dass das Bamf 2025 vermehrt Geflüchtete aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe.
Dass die Asylklageverfahren wieder länger dauern, erklärt sich Clara Bünger (40, Die Linke) auch damit, dass das Bamf 2025 vermehrt Geflüchtete aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe.  © Michael Brandt/dpa

Ein Grund für eine längere Verfahrensdauer ist die Zunahme der Zahl der Asylklagen.

Bundesweit standen bei den Verwaltungsgerichten im November besonders viele Asylklageverfahren von Menschen aus der Türkei zur Entscheidung an. In Sachsen mussten sich die Gerichte damals am häufigsten mit Verfahren beschäftigen, in denen venezolanische Staatsangehörige gegen eine Entscheidung des Bamf geklagt hatten.

Dass die Asylklageverfahren wieder länger dauern, erklärt sich Bünger auch damit, dass das Bamf 2025 vermehrt Geflüchtete aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe.

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Einige Bundesländer hatten in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um Asylklageverfahren zu beschleunigen. Sie setzen dabei unter anderem auf mehr Personal, spezialisierte Kammern, eine Konzentration von Verfahren sowie zentrale Dokumentationsdatenbanken. 

Mehr als 196.000 Verfahren lagen im August bei Gericht

Zum Stichtag 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhängig, am 15. Januar waren es 191.566 Verfahren im Bereich Asyl, in denen Entscheidungen ausstanden. Nicht nur Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht. Auch Asylbewerber, die subsidiären Schutz erhalten haben, klagen manchmal - etwa damit sie ihre Familienangehörigen nachholen können.

Denn für diese Gruppe ist der Familiennachzug aktuell ganz ausgesetzt, nachdem es in den Vorjahren eine Kontingentregelung für 1000 Angehörige pro Monat gegeben hat.

Titelfoto: Bildmontage/Patrick Pleul/dpa, Arne Dedert/dpa

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