Stetig weniger neue Asylsuchende in Sachsen-Anhalt
Von Dörthe Hein
Magdeburg - Die Zahl der Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt geht weiter deutlich zurück.
In den ersten drei Monaten dieses Jahres waren es 551 Schutzsuchende nach 808 im Vorjahreszeitraum, wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte. Das entsprach einem Rückgang um rund 32 Prozent.
Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden waren den Angaben zufolge Afghanistan (114), die Türkei (45), Syrien (41), Indien (39) und Niger (39). Im ersten Quartal des Vorjahres waren die Syrer noch die größte Gruppe gewesen mit 223 Personen.
Innenministerin Tamara Zieschang (55, CDU) erklärte: "Die Migrationswende zeigt weiterhin nachhaltig Wirkung. Im Juni 2026 tritt zudem die Gemeinsame Europäische Asylreform in Kraft, welche den rückläufigen Trend verstärken wird." Die Zahl der Ausreisepflichtigen lag zum 31. März bei 4836.
Sachsen-Anhalt will vor allem vom Land veranlasste freiwillige Ausreisen forcieren. Deren Zahl lag laut dem Innenministerium in den ersten drei Monaten dieses Jahres bei 220, im Vorjahreszeitraum seien es 213 gewesen.
Die Ausreisepflichtigen wirken dabei mit und ermöglichen beispielsweise Passersatzbeschaffungen. Das sei insbesondere bei unkooperativen Herkunftsstaaten erforderlich, um eine Rückkehr Ausreisepflichtiger zu ermöglichen.
Weniger Abschiebungen
"Sachsen-Anhalt intensiviert die Rückkehrberatung für Syrer mit landesweiten, dezentralen Beratungsveranstaltungen", sagte Innenministerin Zieschang.
"Bei Vor-Ort-Terminen an den Erstaufnahmestandorten und in den Landkreisen und kreisfreien Städten werden Syrer zur vom Land veranlassten freiwilligen Ausreise und zu möglichen existenzsichernden Starthilfen beraten."
Die Zahl der Abschiebungen lag im ersten Quartal bei 127. In den ersten drei Monaten 2025 waren es noch 158 Abschiebungen gewesen.
Die Zahl der Menschen, die tatsächlich abgeschoben werden können, sinkt laut Ministerium stetig, da in den letzten Jahren deutlich mehr Abschiebungen gegeben habe.
"Tatsächlich abgeschoben werden kann nämlich nur in die Herkunftsstaaten von Ausreisepflichtigen, die kooperieren", hieß es.
Titelfoto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

