Mehr als 700 Behandlungsfehler in Bayern festgestellt, doch viele Fehler bleiben im Dunklen

Von Sebastian Schlenker

München - Mehr als 700 Behandlungsfehler hat es im vorigen Jahr laut dem Medizinischen Dienst in Bayern gegeben. Von 2199 überprüften Fällen habe sich in rund jedem dritten Fall (33,7 Prozent) eine fehlerhafte Behandlung bestätigt, teilte der Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mit.

Ging etwas schief bei der OP? Nur mit einem Gutachten haben Patienten gegebenenfalls auch Anspruch auf Schadensersatz. (Symbolbild)
Ging etwas schief bei der OP? Nur mit einem Gutachten haben Patienten gegebenenfalls auch Anspruch auf Schadensersatz. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Das umfasst Fälle von Behandlungsfehlern, die bei den Patienten zu Schäden geführt haben, aber auch solche, die keine weiteren gesundheitlichen Folgen für die Patienten hatten.

In 28,3 Prozent der Fälle erlitten die betroffenen Patientinnen und Patienten durch den Behandlungsfehler einen Schaden.

Einen kausalen Zusammenhang zwischen der Behandlung und einem Schaden konnte der Medizinische Dienst in 542 Fällen (24,6 Prozent) feststellen.

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In den übrigen Fällen ließ sich ein kausaler Zusammenhang nicht nachweisen oder dies blieb unklar.

"Eine nachhaltige Verbesserung ist nicht erkennbar", teilte Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern, zu den Zahlen mit. Im Jahr zuvor war in 571 überprüften Fällen der Behandlungsfehler Ursache für einen Schaden.

Gutachten wichtig für Anspruch auf Schadenersatz

Von 2199 überprüften Fällen in Bayern habe sich in rund jedem dritten Fall (33,7 Prozent) eine fehlerhafte Behandlung bestätigt.
Von 2199 überprüften Fällen in Bayern habe sich in rund jedem dritten Fall (33,7 Prozent) eine fehlerhafte Behandlung bestätigt.  © Marijan Murat/dpa

Die Zahlen sind nicht repräsentativ. Fachleute gehen davon aus, dass nur ein Bruchteil aller Behandlungsfehler tatsächlich gemeldet wird und es eine hohe Dunkelziffer gibt.

Viele Versicherte vermuteten zwar einen Behandlungsfehler, meldeten diesen aber nicht etwa aus Unwissenheit oder Angst vor Auseinandersetzungen.

Wer vermutet, falsch behandelt worden zu sein, kann sich an seine Krankenkasse wenden. Diese entscheidet, ob der Medizinische Dienst ein Gutachten zu dem Vorwurf erstellt.

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Dies ist für Versicherte kostenfrei. Nur mit einem Gutachten haben Patienten den Angaben nach gegebenenfalls auch Anspruch auf Schadensersatz.

Die meisten Behandlungsfehler (33,4 Prozent) stellte der Medizinische Dienst 2024 bei Operationen im stationären Bereich eines Krankenhauses fest. Darauf folgten solche in ambulanten Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und in der häuslichen Pflege (22,3 Prozent).

Rund 12 Prozent der Behandlungsfehler passierten demnach auf der Normalstation im Krankenhaus.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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