Nach zwei ruhigen Jahreswechseln große Nachfrage nach Böllern: Das müsst Ihr beachten

Leipzig - Nach zwei eher ruhigen Jahreswechseln wegen der Coronabeschränkungen dürfte zu Silvester in Deutschland wieder kräftig geböllert werden. Die deutschen Feuerwerkshersteller erwarten ein gutes Geschäft. Beim Einkauf sollten die Kunden vor allem auf amtliche Prüfsiegel achten. Einige Tipps:

An Silvester darf in Deutschland wieder kräftig geböllert werden - doch in der Hand sollten die Knaller nicht angezündet werden.
An Silvester darf in Deutschland wieder kräftig geböllert werden - doch in der Hand sollten die Knaller nicht angezündet werden.  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

GEPRÜFT UND ZUGELASSEN

Böllerfans sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und über das CE-Siegel verfügen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.

GEFAHREN DURCH ILLEGALES FEUERWERK

Riesenzecke bringt tödliches Virus nach Europa: Erster Mensch infiziert!
Gesundheit Riesenzecke bringt tödliches Virus nach Europa: Erster Mensch infiziert!

Bei den für den deutschen Markt bestimmten Knallkörpern ist die Menge an Schwarzpulver stark begrenzt. Bei einem geprüften Böller, der versehentlich in der Hand gezündet wird, kommt es dem BAM zufolge zu leichten Verbrennungen. Die viel brisanteren Blitzknallkörper sind hierzulande verboten. Solche aus Osteuropa eingeschmuggelten Böller mit sogenanntem Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, können demnach vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen - bis hin zum Verlust von Fingern.

GROSSE KRACHER

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt. Sie dürfen zudem nur an Erwachsene verkauft werden. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Zu erkennen ist das Prüfsiegel an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer weiteren fortlaufenden Nummer wie zum Beispiel 0589-F2-1234 - wobei die 0589 für die Prüfung durch die BAM steht.

Bei Raketen: Sicherheitsabstand von acht Metern

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1.
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

KLEINERE KRACHER

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen. Auch hier gibt es in Deutschland ein entsprechendes Prüfsiegel.

SICHERHEITSHINWEISE BEACHTEN

Mann wird von Metallstange durchbohrt und hat riesiges Glück
Gesundheit Mann wird von Metallstange durchbohrt und hat riesiges Glück

Das BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter Abstand. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen. Böller der Kategorie F2 sind nur im Freien zu verwenden.

KNALLZEITEN BEACHTEN

Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt eine strikte "Knallzeit": Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Die Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Einige Städte verbieten Feuerwerk auch in bestimmten Bereichen. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegengelassen werden.

Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen

Um sicher ins neue Jahr zu kommen, muss einiges beachtet werden.
Um sicher ins neue Jahr zu kommen, muss einiges beachtet werden.  © Christophe Gateau/dpa

AUGEN UND OHREN SCHÜTZEN

Schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen, warnt die Bundesinnung der Hörakustiker. Durchschnittlich mehr als 8000 Menschen sind jährlich nach Silvester von Verletzungen des Innenohrs durch Böller und Raketen betroffen - ausgenommen die Coronajahre.

Bei etwa einem Drittel von ihnen bleibt ein Hörschaden. Zudem erlitten in den Jahren ohne Verkaufsverbot konstant jeweils etwa 500 Menschen an den Silvestertagen Augenverletzungen durch Böller, warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft. Zudem verletzen sich an keinem anderen Tag im Jahr so viele Menschen die Hände wie an Silvester.

VORSORGE TREFFEN

Anwohner sollten vor Silvester rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen sowie brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen. Für den Notfall sollten Löschmittel wie ein Eimer Wasser oder besser noch ein Feuerlöscher bereitgehalten werden. Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk ist zu bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

Mehr zum Thema Gesundheit: