Um Hinweise auf Misshandlung früh zu erkennen: Das fordern NRW-Kinderärzte jetzt

Von Yuriko Wahl-Immel

Viersen/Bielefeld - Versäumte Vorsorgeuntersuchungen im Baby- und Kindesalter können laut Jugendmedizinern wichtige Warnzeichen unentdeckt lassen.

Ein Säugling wird bei einer Vorsorgeuntersuchung in der Praxis von einem Kinderarzt mit einem Stethoskop abgehört. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Bei den zehn Untersuchungen zwischen Geburt und dem Alter von fünfeinhalb Jahren wird der Entwicklungsstand der Jungen und Mädchen geprüft.

Die Termine dienten aber auch dem Kinderschutz, betonten die Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte.

Es brauche eine stärkere Nachverfolgung: Jugendämter und Kommunen müssten konsequent handeln, wenn Eltern ihre Kinder nicht zu den vorgesehenen Vorsorgeterminen in die Praxen bringen. Andernfalls drohten Kinder übersehen zu werden und unbemerkt in Gefahr zu geraten.

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Die Ärztinnen und Ärzte achten den Verbänden zufolge bei jeder Untersuchung auf körperliche Unversehrtheit und mögliche Anzeichen von Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung oder Misshandlung.

Damit kein Kind durchs Raster fällt, melden die Praxen die Durchführung der Untersuchungen (U) – ab der U5 im sechsten Lebensmonat – an das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz.

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Versäumte Untersuchungen werden nicht zurückverfolgt

Liegt keine solche Meldung vor, werden Eltern schriftlich erinnert. Bleibt eine Rückmeldung aus, wird das Jugendamt informiert.

Aber: "Leider reagieren viele Kommunen zu zurückhaltend", kritisieren die Verbände. Oft bleibe es bei einem Brief. "Ein aktives Aufsuchen der Kinder geschieht nur in den seltensten Fällen."

Viele versäumte Untersuchungen würden gar nicht zurückverfolgt. Jeder ausgefallene Vorsorgetermin könne jedoch bedeuten, dass Warnsignale nicht gesehen würden.

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