Ermittlungen wegen Strafvereitelung: Beschäftigte von X im Visier
Von Maurice Dirker
Göttingen - Wegen möglicher Strafvereitelung wird gegen Beschäftigte der Plattform X in Deutschland ermittelt.
Alles in Kürze
- Ermittlungen gegen X-Beschäftigte in Deutschland
- Vorwurf: Strafvereitelung durch Verweigerung von Accountdaten
- Hintergrund: Eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität
- X soll unkooperativ bei Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften sein
- Vorwurf: Falsche Einordnung strafbarer Aussagen als Meinungsfreiheit

Die Ermittlungen richten sich gegen drei Mitarbeiter, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mitteilte.
Hintergrund ist demnach, dass X die Herausgabe von Accountdaten an Ermittlungsbehörden verweigert haben soll. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal "t-online.de"
Ausgangspunkt der Ermittlungen ist den Angaben nach ein anderes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit X, das allerdings eingestellt wurde, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mitteilte.
Bei den Ermittlern in Südniedersachsen ist die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet angesiedelt. Der Anzeigenerstatter des ursprünglichen Verfahrens habe nach dessen Einstellung eine Anzeige gegen X wegen Strafvereitelung erstattet.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen sagte, es sei bereits seit längerem bekannt, dass X in der Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften unkooperativ sei.
Entgegen deutscher Rechtssprechung würden die Betreiber der Social-Media-Plattform von Elon Musk (54) auch strafbare Aussagen als Meinungsfreiheit einstufen. Eine Reaktion des Unternehmens auf Anfrage der dpa lag zunächst nicht vor.
Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa