Darum kann der Messermörder von Würzburg nicht abgeschoben werden
Von Sebastian Schlenker
München/Würzburg - Eine Abschiebung des Messerangreifers von Würzburg kommt laut einem Gutachten derzeit nicht in Betracht.
Der dauerhaft in einer Psychiatrie untergebrachte Mann hatte 2021 drei Frauen getötet und mehrere weitere Menschen verletzt.
Im Falle einer Abschiebung bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Wiedereinreise des Somaliers nach Deutschland und damit eine sehr große Gefahr dafür, dass er erneut schwerste Straftaten begehen werde, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit.
In seinem Heimatland käme der Mann laut Generalstaatsanwaltschaft auf freien Fuß und könnte somit wieder nach Deutschland einreisen.
Die Generalstaatsanwaltschaft kam nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass es derzeit nicht in Betracht komme, von der weiteren Vollstreckung der Maßregel abzusehen.
Täter nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit
Laut einem Gutachten sei der Mann für die Allgemeinheit nach wie vor gefährlich, so die Generalstaatsanwaltschaft.
Diese Gefahr könne auch nicht durch andere Maßnahmen wie etwa eine Ausschreibung zur Festnahme abgewendet werden, sodass der Somalier weiterhin in der angeordneten Unterbringung bleiben müsse.
Der Migrant Mitte 30 - sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt - hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos auf arglose Passanten eingestochen.
Mehreren Gutachten zufolge ist der Mann psychisch krank und war demnach bei dem Verbrechen schuldunfähig. Innere Stimmen sollen ihm die Tat befohlen haben.
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

